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Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein: Aufstallungspflicht zum Schutz vor der Geflügelpest im Kreis Steinburg ab dem 1. November 2025

30.10.2025: Der Kreis Steinburg hat mit der Bekanntmachung Nr. 86/2025 zum Amtlichen Mitteilungsblatt für den Kreis Steinburg die Aufstallung von Geflügel zum Schutz vor der Einschleppung des hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV/Geflügenpest) für den Kreis Steinburg angeordnet

"Sämtliches im Kreis Steinburg gehaltenes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind ab Samstag, den 1. November 2025 ausschließlich

a. in geschlossenen Ställen oder

b. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein muss (Schutz-vorrichtung)

zu halten."

Das Amtliche Mitteilungsblatt für den Kreis Steinburg (Bekanntmachung Nr. 86/2025) mit dem vollständigen Inhalt der Allgemeinverfügung können Sie hier abrufen.

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