Geflügelpest im Kreis Steinburg: Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung
04.10.2025: Die angeordneten Ge- und Verbote im Rahmen der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung werden mit Wirkung zum 04. Oktober 2025 aufgehoben.
Mit dem Datum vom 02. September 2025 hat der Landrat des Kreises Steinburg gemäß Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 den Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI/Geflügelpest) vom Subtyp H5N1 in einem Betrieb mit Geflügel in der Gemeinde Hadenfeld im Kreis Steinburg amtlich bestätigt.
Am 03. September wurde daraufhin mit einer tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung eine Sperrzone zur Bekämpfung der Geflügelpest eingerichtet, welche aus einer Schutzzone und einer Überwachungszone um den Ausbruchsbetrieb besteht.
Die Geltungsdauer der angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in der Sperrzone beträgt mindestens 30 Tage. Die angeordneten Maßnahmen können nun aufgehoben werden. Die für die Schutz- und Überwachungszone verbindlich angeordneten Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen aus der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung sind ab Samstag, den 04. Oktober 2025, nicht länger gültig.
Ausführliche Informationen sind der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 30. September 2025, die als Amtliche Bekanntmachung Nr. 77/2025 auf der Website des Kreises unter www.steinburg.de veröffentlicht ist, zu entnehmen.
Den Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern im Kreis Steinburg wird trotz Aufhebung der Allgemeinverfügung geraten, die Biosicherheitsstandards in Ihren Geflügelhaltungen hoch zu halten. So kann das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest möglichst gering gehalten werden.
Bei Fragen steht Ihnen das Veterinäramt des Kreises Steinburg gern zur Verfügung.