Aufhebung der Aufstallungspflicht im Kreis Steinburg
Im Kreis Steinburg läuft die aktuell geltende Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel zum 31. März 2026 aus. Ab dem 01. April 2026 entfällt damit die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel im Kreisgebiet.
Unabhängig davon bleibt die „Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen“ des Landes Schleswig-Holstein weiterhin gültig. Die darin festgelegten Schutzmaßnahmen sind nach wie vor einzuhalten. Insbesondere bleibt die Aufnahme von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder durch mobile Geflügelhändler weiterhin verboten.
Der Kreis Steinburg weist darauf hin, dass Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter auch weiterhin auf die Einhaltung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen achten sollten, um das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest zu minimieren.
