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Beibehaltung von Kennzeichen an Fahrzeugen innerhalb von Deutschland bei Umzug

Ab 01.01.2015: Beibehaltung von Kennzeichen an Fahrzeugen innerhalb von Deutschland bei Umzug. Bei einem Erwerb eines zugelassenen Fahrzeugs (dem ein deutsches auswärtiges Kennzeichen zugeteilt ist) ist die Regelung zur Beibehaltung der Kennzeichen innerhalb von Schleswig-Holstein ab dem 01.01.2015 nicht mehr möglich.

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