Häufig gefragt - FAQs Behälter-Ident-System
Beim Behälter-Ident-System werden alle Abfallbehälter des Kreises Steinburg mit einem Transponder-Chip ausgestattet. Anhand einer Ziffernkombination auf dem Chip wird jeder Behälter einem Grundstück zugeordnet. Jede Leerung des Abfallbehälters kann so in Zukunft digital erfasst werden und ist nachvollziehbar.
Die Zuordnung zwischen Code und den personenbezogenen Daten des Grundstückseigentümers kann nur durch Mitarbeiter der Abfallwirtschaft erfolgen. Unberechtigte Dritte können anhand des Codes keinerlei Rückschlüsse auf personenbezogene Daten erlangen.
Auf dem Chip ist eine einfache Nummer, nämlich eine 16 stellige Ziffernfolge hinterlegt. Eine Zuordnung zum Kunden ist ausschließlich über die beim Kreis eingesetzte Software möglich. Der Chip kann nicht von außen manipuliert oder überschrieben werden. Der Chip erfasst nicht den Inhalt oder das Gewicht des Abfallbehälters.
Die Zuordnung zwischen Code und den personenbezogenen Daten des Grundstückseigentümers kann nur durch Mitarbeiter und Beauftragte der Abfallwirtschaft erfolgen. Unberechtigte Dritte können anhand des Codes keinerlei Rückschlüsse auf personenbezogene Daten erlangen oder den Chip auslesen. Der Chip kann von außen weder manipuliert noch überschrieben werden.
Das Identsystem wird schon in vielen Kreisen eingesetzt und erfüllt natürlich die Anforderungen des Datenschutzes.
An den Abfallsammelfahrzeugen befinden sich Lesegeräte (Scanner), die bei jeder Leerung die Behälteridentifikationsnummer aus dem Chip auslesen. So kann erfasst werden, welche Abfallbehälter von welchem Fahrzeug wann geleert wurden, ob die Behälter angemeldet und welchem Grundstück sie zugeordnet sind. Sollte bei der Leerung etwas schief gehen (z. B. der Behälter fällt in das Fahrzeug oder wird beschädigt), dann kann der Müllwerker dies "per Knopfdruck" melden. Ihre Rückfragen zum Grund einer nicht erfolgten Leerung können schneller geklärt werden.
Der Chip ermöglicht die zweifelsfreie Zuordnung des Behälters zum Grundstück. Künftig ist somit sichergestellt, dass nur gechippte Behälter geleert werden. Unberechtigt bereitgestellte Tonnen werden von der Leerung ausgeschlossen. Der Chip dient daher auch der Gebührengerechtigkeit.
Die Erfassung von Leerungsdaten ermöglicht genaue Auskünfte bei Nachfragen zur Leerung. Die elektronische Speicherung ermöglicht es, Reklamationen effektiv zu bearbeiten.
- alle Restabfalltonnen und Container
- alle Bioabfalltonnen
- alle Papierabfalltonnen und Container
Diese Behälter müssen durch die Abfallwirtschaft des Kreises Steinburg aufgestellt worden sein und sind entsprechend im Gebührenbescheid aufgeführt.
Einige Gewerbebetriebe haben Behälter von privaten Entsorgern um ihre gewerblichen Abfälle verwerten zu lassen. Diese werden NICHT mit einem Chip versehen.
Auf dem Chip wird lediglich die Behälter-ID zur Zuordnung des Abfallbehälters zum Objekt/Grundstück gespeichert. Dies ist nur eine einfache (16-stellige Ziffernfolge) Nummer.
Der Chip kann nicht von außen manipuliert oder überschrieben werden. Der Chip erfasst nicht den Inhalt oder das Gewicht des Abfallbehälters. Eine Zuordnung zum Kunden ist ausschließlich über die beim Kreis eingesetzte Software möglich. Das Identsystem wird schon in vielen Kreisen eingesetzt und erfüllt natürlich die Anforderungen des Datenschutzes.
In der Zeit vom März bis einschl. September werden alle Behälter mit einem Chip ausgestattet. Die Grundstückseigentümer werden vor Beginn der Ausstattung mit einem Anschreiben informiert. Mit diesem Anschreiben werden auch Deckelaufkleber verschickt, die auf die Tonnendeckel geklebt werden sollen, um bei der Verchippung die Zuordnung der Behälter zum Grundstück zu erleichtern. Auf den Deckelaufklebern ist neben der Adresse auch die Behälterart und –größe angegeben. Es muss beim Anbringen der Aufkleber also darauf geachtet werden, welcher Aufkleber auf welche Tonne gehört:
- Bioaufkleber für die Biotonne
- Restmüllaufkleber für die Restmülltonne
- Papieraufkleber für die Papiertonne
Im Anschreiben wird der konkrete Zeitraum genannt, in dem die Behälter an der Straße grundstücksnah oder direkt an der Straße zur Verchippung bereitgestellt werden müssen. Im Rahmen der Verchippung der Behälter wird dann ein Transponder-Chip in die Tonne eingesetzt und ein Behälteretikett auf die linke Seite des Abfallbehälters geklebt, ca. 15 cm unter dem Tonnenrand.
Mithilfe dieses Behälteretikett, das möglichst dauerhaft auf den Tonnen bleiben sollte, findet dann über einen Strichcode eine Verknüpfung des Transponders mit dem Grundstück statt. Sobald der Behälter mit einem solchen Behälteretikett ausgestattet ist, ist die Verchippung abgeschlossen. Die Abfallbehälter können wieder an den gewohnten Platz zurückgestellt werden.
Die mit den Deckelaufklebern versehenen Abfallbehälter müssen während des gesamten Ausrüstungszeitraumes zusammen an einer Stelle gut sichtbar und frei zugänglich, nach Möglichkeit am Straßenrand oder zumindest in Straßennähe, bereitstehen. Die Behälter sollten so stehen, dass sie Ihrem Grundstück eindeutig zugeordnet werden können.
Sollte die Entleerung der Abfallbehälter üblicherweise an einem anderen Sammelort erfolgen, so stellen Sie die Abfallbehälter dennoch an Ihrem Grundstück für die Verchippung bereit. Natürlich können die Abfallbehälter während dieser Zeit in gewohnter Weise benutzt werden. Zur Abfuhr stellen Sie bitte die Behälter an den Sammelplatz und nach der Abfuhr zurück an Ihr Grundstück und zwar so lange, bis die Behälter mit einem Chip versehen sind, d. h. bis Sie das Behälteretikett an der linken Seite des Abfallbehälters sehen.
Die Grundstückseigentümer erhalten Adressaufkleber für alle auf dem Grundstück stehenden Behälter, die auf den Deckel jedes Abfallbehälters geklebt werden sollten (Bioaufkleber auf die Biotonne, Restabfallaufkleber auf die Restabfalltonne und Papieraufkleber auf die Papiertonne). Der Untergrund muss sauber und trocken sein.
Gegen den Witterungseinfluss kann der Aufkleber ggf. mit transparentem Klebeband zusätzlich fixiert werden. Er kann auch unterhalb des Tonnenrandes gut sichtbar auf den Behälterkorpus geklebt werden.
Die mit dem Deckelaufkleber versehenen Tonnen müssen während des gesamten Ausrüstungszeitraumes gut sichtbar und frei zugänglich, nach Möglichkeit am Straßenrand oder zumindest in Straßennähe, bereitgestellt werden.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Deckelaufkleber teilweise wieder lösen können. Für diesen Fall können Sie versuchen, die Deckelaufkleber mit Klebeband wieder auf dem Tonnendeckel zu befestigen. Ist der Deckelaufkleber nicht mehr verwendbar oder weg, dann können Sie die Blankoetiketten, die dem Anschreiben beigefügt waren, verwenden. Tragen Sie hier handschriftlich folgende Angaben ein: Straße, Hausnummer, Ort und wenn bekannt die Nummer des Deckelaufklebers
Alternativ können Sie einen Zettel mit diesen Angaben beschriften. Kleben Sie das Blankoetikett oder den Zettel auf den Tonnendeckel.
Die Haltbarkeit der Deckeletiketten kann mit durchsichtigem Paketklebeband oder Tesafilm deutlich erhöht werden.
Wenn die Verchippung abgeschlossen ist, also die Montageteams den Chip eingebaut haben, können die Deckelaufkleber wieder entfernt werden. Sie können es daran erkennen, dass an der linken Behälterseite, ca. 15 cm unter dem Tonnenrand, ein Behälteretikett, der vorzugsweise dauerhaft auf der Tonne bleiben sollte, klebt.
Nein. Für den Tausch einer defekten Tonne wenden Sie sich bitte direkt an die Abfallwirtschaft des Kreises Steinburg. Telefonnummer.: 04821 69 484 oder per E-Mail an abfall[at]steinburg.de
Der Chip wird in der Regel an der Unterseite des vorderen Behälterrandes in eine bereits vorhandene Einbuchtung („Chipnest“) eingedrückt. Ggf. wird an dieser Stelle ein Loch in den Behälter gefräst und der Chip dort eingesetzt.
Bitte entsorgen Sie evtl. entstehende Spänereste einfach selbst in der Restmülltonne. Die Ausrüstungsfirma bemüht sich, dass möglichst alles durch die Mitarbeiter selbst entfernt wird, das kann aber nicht immer gewährleistet werden.
Der Transponder ist nur von unten zu sehen. Wenn kein Chip zu sehen ist, können Sie eine Reklamation melden unter restabfall[at]steinburg.de oder 04821 69484.
Bitte setzen Sie sich umgehend mit dem Kreis unter restabfall[at]steinburg.de oder 04821 69484 in Verbindung.
Gerne können Sie unter der Telefonnummer 04821 69484 anrufen oder eine Mail schicken an restabfall[at]steinburg.de.