Abfallgebühren

Die Abfallgebühr ist in Grund- und Zusatzgebühr aufgeteilt.
Grundgebühr
Die Grundgebühr wird nach der Zahl der auf dem Grundstück vorhandenen Wohnungen bemessen. Mit ihr werden mengenunabhängige fixe Kosten, aber auch Sonderleistungen wie die Sperrmüll- oder Schadstoffsammlung abgedeckt. Für Wohnheime, Gewerbebetriebe und sonstige Einrichtungen wird die Grundgebühr nach Wohnungsgleichwerten bemessen. In Wohnheimen und ähnlichen Einrichtungen gelten drei Wohnräume als ein Wohnungsgleichwert. Bei Gewerbebetrieben und sonstigen Einrichtungen entspricht ein Wohnungsgleichwert angefangenen 65 l Restabfallbehältervolumen bei 14-täglicher Leerung.
Zusatzgebühr
Die Zusatzgebühr für Bio- und Restabfallbehälter wird für die Einsammlung, den Transport und die Behandlung der Abfälle erhoben. Sie richtet sich nach der Größe und Anzahl der genutzten Abfallbehälter und nach der Entleerungshäufigkeit. Die Zusatzgebühr für Abfallsäcke wird nach deren Anzahl berechnet.
Der Kreis stellt die Abfallbehälter in ausreichender Zahl zur Verfügung. Dabei soll auf zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken ein Mindestbehältervolumen von 7 Litern je auf dem Grundstück gemeldeter Person und Woche vorgehalten werden.
Abfallsäcke
Für die Bereitstellung und Einsammlung von vorübergehend verstärkt anfallenden Abfällen dürfen die zugelassenen Beistellsäcke verwendet werden. Die Beistellsäcke können von den Abfallerzeugern/-besitzern über den Einzelhandel erworben werden. Der Einzelhändler übernimmt den Vertrieb der amtlich gekennzeichneten Beistellsäcke im Auftrag des Kreises.
Abfallgebühren 2025
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Abfallgebühren 2026
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Gebührensatzung ab 01.01.2025(Satzung über die Erhebung von Abfallgebühren im Kreis Steinburg)
Gebührensatzung ab 01.2026(Satzung über die Erhebung von Abfallgebühren im Kreis Steinburg)
