Naturschutz und Landschaftspflege
Aufgaben und Kontakt:
Auf Grundlage des Bundes- sowie des Landesnaturschutzgesetzes und spezieller Fachgesetze überwacht die untere Naturschutzbehörde die Einhaltung des Naturschutzrechts.
Unter der Vorgabe, den nachhaltigen Schutz von Natur und Landschaft, der Pflanzen- und Tierwelt im Kreisgebiet zu gewährleisten, zählen zu ihrem Aufgabengebiet die Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft, die Genehmigung von Kiesabbau, die Mitwirkung bei vorbereitenden Planungen sowie fachliche Mitwirkung im Rahmen der gemeindlichen Bauleit- und Landschaftsplanung. Weiterhin liegen die Belange des Artenschutzes in ihrer Zuständigkeit.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Überwachung und Pflege der im Kreisgebiet liegenden Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützter Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale.
Ist Ihr Anliegen in der folgenden stichwortartigen Übersicht enthalten? Sonst hilft Ihnen die Übersicht der »Ansprechpartner weiter.
• Abgrabungen und Aufschüttungen
• Alleen
• Artenschutz
• Bauleitplanung
• Bäume
• Baumschutzsatzungen
• Bauvorhaben
• Beirat für Naturschutz
• Biotopschutz
• Bodenabbau
• Bootsliegeplätze
• Campingplätze
• Cross compliance
• Eingriffe in Natur und Landschaft
• Fahrsiloplatten
• Geschützte Landschaftsbestandteile
• Giftige Gehölze
• Golfplätze
• Grabenverrohrungen
• Kabelverlegungen
• Kleingewässer
• Knickrodungen
• Landschaftspläne
• Landschaftsschutzgebiete
• Naturdenkmale
• Naturschutzgebiete
• Natura 2000
• Ökokonten
• Pferdeunterstände
• Pflanzenschutzmitteleinsatz »Landwirtschaftskammer
• Privater Wegebau
• Rote Liste »Landesportal
• Saatkrähen
• Siloplatten
• Tiergehege
• Windkraft
Behörde | untere Naturschutzbehörde |
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Anschrift | Langer Peter 27a 25524 Itzehoe |
Telefon | 04821/69 611 |
Fax | 04821/699 611 |
naturschutzbehoerde[at]steinburg.de |
Gerne können Sie mit der Unteren Naturschutzbehörde zu Fragen, Anträgen und sonstigen Anliegen per E-Mail kommunizieren und auch Dokumente übersenden. Dies geschieht nur mit Ihrer Einwilligung bzw. sofern Sie mit uns den Kontakt per E-Mail aufnehmen. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübermittlung per E-Mail unverschlüsselt erfolgt. Einen Zugriff durch Dritte auf die Inhalte dieser Kommunikation können wir nicht ausschließen. Alle Mitarbeitenden der Kreisverwaltung sind daher sensibilisiert, den Inhalt von E-Mails möglichst datensparsam zu gestalten.