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Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Frühe Hilfen, Jugendförderung und Sport

Die Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Frühe Hilfen, Jugendförderung und Sport ist für die verwaltungsmäßige und finanzielle Abwicklung der Hilfen zur Erziehung, der Hilfen für junge Volljährige und der Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte zuständig. Weitere Aufgaben sind die Jugend- und Sportförderung, Angelegenheiten der Kindertagesbetreuung wie die Finanzierung, Planung und die Erlaubnisverfahren, die Geschäftsführung des Jugendhilfeausschusses, die Förderung der politischen Jugendbildung sowie die Koordination der Frühen Hilfen und der Familienzentren. Alle Angebote der Frühe Hilfen und der Familienzentren im Kreis Steinburg finden Sie unter www.wir-unterstützen-Sie.de.

Abteilungsleitung

E-MailTelefon
Herr Pietrzik04821/69 394

Team Jugend- und Sportförderung

Ansprechpartnerin

E-MailTelefon
Frau Metzger04821/69 229

Der Kreis Steinburg gewährt nach Maßgabe dieser Grundsätze und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich

a) nach § 75 KJHG/SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe,
b) nach § 74 KJHG/SGB VIII förderungsfähige Träger,
c) Gemeinden, Städte und Ämter sowie Träger der öffentlichen Jugendhilfe
d) der Kreisjugendring Steinburg sowie
e) Schulen aus dem Kreis Steinburg, soweit die Grundsätze das ausdrücklich vorsehen.

Die Jugendleitercard (Juleica) kann seit dem 01.01.2010 nur noch im Online-Verfahren beantragt werden!

Das Antragsverfahren 

  1. Gehen Sie auf http://www.juleica.de/ auf Onlineantrag und lassen sich regristrieren (nur bei der Erstbeantragung) dann erhalten Sie ein Kennwort für Ihre Beantragung. Dieses Kennwort gilt auch für zukünftige Beantragungen.
  2. Nach Erhalt des Kennwortes melden Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem Kennwort an und füllen den Antrag aus. Der Antrag wird an den von Ihnen angeklickten zuständigen Träger (Sportverein, Kirchengemeinde, Jugendfeuerwehr) weitergeleitet. Der Träger prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und bestätigt den Antrag online.
  3. Nach Prüfung des Trägers wird die Juleica in der Druckerei produziert und innerhalb von ca. 14 Tagen direkt an die Jugendleiterin, an den Jugendleiter oder an eine vom Träger gewünschte Adresse gesandt.

Die Card dient der Jugendleiterin bzw. dem Jugendleiter

  • Zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten oder der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit;
  • Zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe erwartet wird;
  • Zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme der vorgesehenen Rechte und Vergünstigungen.

Weitergehende Informationen über die Voraussetzungen für den Erwerb, die Gültigkeitsdauer und alles Weitere zur Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter erhalten Sie beim Amt für Jugend, Familie und Sport, Frau Faulwetter, unter Tel. 04821/69 229, beim Deutschen Bundesjugendring und auf der Homepage der Juleica.

Ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen kann nach § 23 Abs. 1 Jugendförderungsgesetz für Schleswig-Holstein eine Freistellung von der Arbeit für die Mitarbeit in der Jugendarbeit gewährt und der entstehende Verdienstausfall erstattet werden,

wenn die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit eine gültige Card für Jugendleiter/innen (Juleica) besitzen und

  1. an einer Veranstaltung der Jugendarbeit mitwirken, die aus öffentlichen Mitteln gefördert wird,
  2. an einer Veranstaltung der Jugendarbeit mitwirken, die der örtliche oder überörtliche Jugendhilfeträger für förderungswürdig erklärt hat oder
  3. an einer Fortbildung zur Fortschreibung der Gültigkeit der Juleica teilnehmen.

Freistellung von der Arbeit ist ebenfalls zu gewähren, wenn ehrenamtliche Mitarbeiter/innen an einer Maßnahme zur Qualifizierung zum Erwerb Juleica teilnehmen. In besonders vom Träger der Maßnahme zu begründenden Ausnahmefällen ist Freistellung von der Arbeit zu gewähren, wenn ehrenamtliche Mitarbeiter/innen aufgrund einer besonderen Qualifikation für die organisatorische Durchführung einer Veranstaltung der Jugendarbeit unverzichtbar sind.

Die Freistellung kann im Einzelfall nur versagt werden, wenn ein unabweisbares betriebliches Interesse entgegensteht.

Anträge sind in jedem Fall vor Beginn der Maßnahme zu stellen!

Der Kreis Steinburg gewährt nach Maßgabe der im Kreishaushalt jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den politischen Jugendorganisationen der im Kreistag, Landtag oder Bundestag vertretenen Parteien auf Antrag Zuschüsse für Maßnahmen der politischen Jugendbildung.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.


Team Wirtschaftliche Jugendhilfe

Ansprechpartner/innen

E-MailTelefon
Frau Ahmling04821/69 564
Frau Arp04821/69 637
Herr Jessen04821/69 241
Frau Maaß04821/69 547
Frau Poppendick04821/69 252
Frau Schulte04821/69 463
Frau Wiciß04821/69 213

Team Kindertagesbetreuung

Umfangreiche Informationen zum Thema Kindertagesbetreuung sowie notwendige Unterlagen und Formulare finden Sie hier:

Team Kindertageseinrichtungen

Ansprechpartner/innen

E-MailTelefon
Einrichtungsaufsicht Kindertageseinrichtung
Herr Bentrup04821/69 368
Finanzierung und Qualitätsaufsicht Kindertageseinrichtungen
Frau Feldhusen04821/69 835
Frau Schwartz04821/69 784
Frau Wegener04821/69 287

Team Kindertagespflege

Ansprechpartner/innen

E-MailTelefon
Finanzierung Kindertagespflege
Frau Nörregaard04821/69 385
Fachberatung Kindertagespflege
Frau Gunia-Drefke04821/69 244
Frau Korth04821/69 613
Frau Reimers-Tiedemann04821/69 492
Betreuungsplätze & Elternbeitragsermäßigung
Frau Marquardt04821/69 823

Kompetenzteam Inklusion

Das Kompetenzteam Inklusion berät Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen zum Themenkomplex inklusive Kindertagesbetreuung. Dazu zählt auch die Vermittlung an andere Akteure und zuständige Stellen sowie die Schulung und Weiterbildung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Ansprechpartner/innen

E-MailTelefon
Herr Franz04821/69 496
Frau Faust04821/69 732
Frau Olandt04821/69 652

Team Frühe Hilfen und Familienzentren

Ansprechpartner/innen

E-MailTelefon
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen im Kreis Steinburg
Frau Döhring04821/69 558
Koordination für Familienzentren im Kreis Steinburg
Frau Wegener04821/69 287

Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis, das mit viel Glück und Freude einhergeht, aber auch mit Gefühlen von Unsicherheit, Angst und Überforderung verbunden sein kann.

Die Frühen Hilfen im Kreis Steinburg sind ein Zusammenschluss vieler Personen und Institutionen mit dem Ziel Sie zu begleiten, zu unterstützen und Ihnen Wege aufzuzeigen, wenn Sie Informationen, Beratung und Hilfe benötigen.

Die kostenfreien Angebote der "Frühen Hilfen - Kreis Steinburg" richten sich an schwangere Frauen, Alleinerziehende und Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern bis zum 3. Lebensjahr mit dem Ziel:

  • Sie im Alltag zu begleiten und zu beraten
  • die Bindung zwischen Ihnen und Ihrem Kind zu fördern
  • die Entwicklung Ihres Kindes zu unterstützen
  • Ihnen neue Wege als Eltern aufzuzeigen

Die Frühen Hilfen beinhalten sowohl Gruppen- als auch Einzelangebote sowie Unterstützung im häuslichen Umfeld, d.h. wir kommen auch zu Ihnen nach Hause, wenn Sie dies wünschen und beraten und begleiten Sie in Ihrem Alltag mit Ihrem Kind.

Alle Unterstützungsleistungen sind kostenlos und vertraulich.

Bei Inanspruchnahme des Netzwerkes Frühe Hilfen Kreis Steinburg kann für eine lückenlose und angemessene Unterstützung ein Datenaustausch zwischen den Einrichtungen stattfinden, deren Hilfe in Anspruch genommen wird. Ein Austausch Ihrer Daten findet ausschließlich im Rahmen Ihrer Einverständniserklärung statt und berücksichtigt die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Sie haben das Recht Auskunft- und Akteneinsicht zu gespeicherten Daten Ihrer Person bei den entsprechenden Institutionen einzuholen. Es erfolgt darüber hinaus keine zentrale Datenspeicherung Ihrer Person.

Besuchen Sie gerne die Website www.wir-unterstützen-Sie.de. Hier finden Sie sämtliche Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsangebote für Familien im Kreis Steinburg.

 

Ein Familienzentrum ist Ort der Begegnung, Begleitung, Bildung und Beratung für Familien vor Ort, d.h. in bekannten Räumen mit vertrauten Personen (z.B. Kita) werden leicht zugängliche und bedarfsorientierte Angebote vorgehalten.

Familien werden unabhängig von Ihrer Herkunft, Lebenslage und Religion gestärkt, die Teilhabe von Jung und Alt am Leben in der Gemeinschaft wird gewährleistet und förderliche Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen werden sichergestellt.

Kenntnis und Verstehen der sozialräumlichen und lebensweltlichen Bedingungen der Familien sind ebenso wie eine aktive Beteiligung der Familien wesentlich, um an den Bedarfen und Bedürfnissen der Menschen orientierte, leicht zugängliche Angebote vorzuhalten. Diese werden in verschiedenen Handlungsfeldern entwickelt:

  • Elternbildung und Erziehungskompetenz
  • Integrationsförderung
  • Förderung von sozial besonders benachteiligten Kindern
  • Förderung einer bruchloser Bildungsbiographie
  • Stärkung des effektiven Übergangs Kita – Schule
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf

So finden Sie in den Familienzentren des Kreises Steinburg z.B. Offene Treffs, Elterncafés, Krabbelgruppen, Beratung und Infoveranstaltungen zu bestimmten Themen, Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, Kurse für Alleinerziehende und Flüchtlingsmütter.


Team Geschäftszimmer

Ansprechpartner/innen

E-MailTelefon
Frau FröhnelRegistratur04821/69 250
Frau GerckensBuchhaltung04821/69 260
Frau PeickertBuchhaltung04821/69 382
Herr StendorfRegistratur04821/69 576

 

 

 

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