Kinderbetreuung
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen rund um das Thema Kindertagesbetreuung im Kreis Steinburg. Der Themenbereich ist in der Abteilung „Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Frühe Hilfen, Jugendförderung und Sport“ angesiedelt. Dort finden Sie Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Einen Betreuungsplatz finden
Im Kreis Steinburg sind aktuell 78 Kindertageseinrichtungen sowie ca. 100 Kindertagespflegepersonen ansässig. Einen Überblick alles Betreuungsangebote sowie Kontaktdaten finden Sie in dem landesweiten Kita-Portal unter: https://www.kitaportal-sh.de/de/

Mit dem landesweiten Kita-Portal wird Ihnen die Suche nach einem Betreuungsplatz erleichtert und Sie erhalten einen Überblick der Betreuungsplätze an verschiedenen Standorten im Land. Außerdem finden Sie viele nützliche Informationen über die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen Ihrer Wahl. Es können zudem Voranmeldungen an die Kindertageseinrichtungen geschickt werden. Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit, direkt mit den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen Kontakt aufzunehmen.
Ermäßigung von Elternbeiträgen
Nachstehend möchten wir Ihnen zur Ermäßigung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kita, Kindertagespflege und notwendige Schulbetreuung gerne ein paar Informationen geben.
1. Geschwisterermäßigung (unabhängig vom Einkommen)
Ermäßigung des Elternbeitrages:
- für jedes 2. betreute Kind um 50%
- für jedes weitere betreute Kind um 100%
2. Soziale Ermäßigung
Eine vollständige Ermäßigung, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergesetzes
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Eine prozentuale Ermäßigung des Elternbeitrages können Personen mit geringem Einkommen erhalten. Der Umfang ist in diesen Fällen abhängig von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen.
Eine genaue Berechnung kann ausschließlich die zuständige Stadt- bzw. Amtsverwaltung durchführen. Der Kreis stellt jedoch ein vereinfachtes Berechnungstool zur Verfügung. Mithilfe dieses Tools kann man selbst berechnen, ob man einen Anspruch auf Ermäßigung hat. Das Tool kann aber lediglich einen ungefähren Anhaltspunkt bieten, weil es zur Vereinfachung gekürzt worden ist.
Für das vereinfachte Berechnungstool klicken Sie hier.
Anträge reichen Sie bei Ihrer zuständigen Amts- oder Stadtverwaltung ein. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie hier.
Betreuung in Kindertagespflege
Kindertagespflege zeichnet sich durch eine familienalltagsähnliche Betreuung in einer kleinen Gruppe aus. Es können bis zu fünf fremde Kinder von einer Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt, im Haushalt der Kindeseltern oder in gesondert angemieteten Räumen betreut werden.
Eine Übersicht der Kindertagespflegepersonen erhalten Sie im landesweiten Kita-Portal https://www.kitaportal-sh.de/de/. Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit, direkt mit den Kindertagespflegepersonen Kontakt aufzunehmen.
Soll ihr Kind von einer Kindertagespflegeperson betreut werden, müssen Sie im Vorwege den folgenden Meldebogen ausfüllen und bei ihrer örtlichen Amtsverwaltung bzw. beim Kreis Steinburg (ihr Wohnsitz in Itzehoe) einreichen.
Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg
Richtlinie zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen in der Kindertagespflege
Vordruck „Meldebogen Eltern“(Antrag auf Förderung des Kindes in Kindertagespflege)
Vordruck „Meldebogen Kindertagespflegeperson“(Antrag auf laufende Geldleistung)
Vordruck „Antrag Versicherungsleistung“
Vordruck „Antrag Versicherungsleistung Angestelltenverhältnis“
Vordrucke „Datenschutz und Musterdokumente“(1. Dokument)
Vordrucke „Datenschutz und Musterdokumente“(2. Dokument)