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Geflügelpestausbruch im Kreis Steinburg: Weiterer Standort betroffen

09.02.2024: Am 03. Februar 2024 wurde in einem Puten-haltenden Betrieb in der Gemeinde Süderau im Kreis Steinburg der Ausbruch der Geflügelpest (H5N1) amtlich festgestellt. Nun ist ein weiterer Standort des Betriebes in der gleichen Gemeinde betroffen.

Der Verdacht der Kreisveterinäre auf den weiteren Ausbruch wurde am 07.02.2024 vom Friedrich-Loeffler-Institut – bundesweit zuständig für Tierseuchen – bestätigt.

Der Bestand von rund 3.500 Puten wurde bereits am 07.02.2024 durch ein Spezialunternehmen getötet. Dies war aufgrund des direkten epidemiologischen Zusammenhangs zum ersten Ausbruch erforderlich. 

Die aktuelle „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Einrichtung einer Sperrzone und Anordnungen zur Bekämpfung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI/Geflügelpest) in einem Teilgebiet des Kreises Steinburg“  ist auf der Website des Kreises unter www.steinburg.de  als Amtliche Bekanntmachung Nr. 19 veröffentlicht. Sie enthält auch einen Übersichtsplan, in dem die Schutz- und die Überwachungszone gekennzeichnet sind. Wesentliche Änderungen ergeben sich lediglich in dem Bereich für die Schutzzone und Überwachungszone.  

„In der Verfügung finden Sie zahlreiche Vorschriften, die bei Ausbruch der Geflügelpest für Geflügelhaltungen in den Restriktionszonen gelten – von der Aufstallungsanordnung über Beförderungsregelungen für Geflügel und Geflügelprodukte bis zu Biosicherheitsmaßnahmen“, erläutert Landrat Claudius Teske. „Ich appelliere dringend an alle Geflügelhalter, die in einem Umkreis von mindestens 10 Kilometern rund um die Gemeinde Süderau Puten, Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner oder Wachteln halten, sich mit diesen aktuell so wichtigen und unbedingt einzuhaltenden Vorschriften vertraut zu machen. Nur so können wir gemeinsam eine weitere Ausbreitung des Virus verhindern."

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