Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
Landesportal Schleswig-Holstein
Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
Wer eine Gaststätte betreibt, dem können jederzeit Auflagen, z.B. zum Gesundheitsschutz, erteilt werden.
Description
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, können Ihnen jederzeit Auflagen zum Schutze
- der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
- der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
- gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit
erteilt werden.
Jurisdiction
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Legal basis
§ 5 Gaststättengesetz (GastG)
Related services
- Bewachungsgewerbe: Sonstige Bewachungsaufgaben - Erlaubnis
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
- Löschung der Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum beantragen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
Please enter your Location Picker in the jurisdiction search. Only in this way it is possible to identify a contact.