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Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Weiterer Geflügelpestausbruch in der Gemeinde Süderau amtlich bestätigt

© Fotalia / Robert Kneschke

25.11.2025: Am Freitag, den 21. November 2025 ist ein weiterer Ausbruch des hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV/Geflügelpest) in einem Betrieb mit Geflügel der empfänglichen Art in der Gemeinde Süderau gemäß Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 amtlich bestätigt worden.

Die vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung sowie die fachgerechte Entsorgung der getöteten und verendeten Tiere wurden bereits durchgeführt.

Durch den sogenannten Sekundärausbruch haben sich die zuvor mit der Allgemeinverfügung vom 18. November 2025 festgelegten Sperrzonen, bestehend aus einer Schutzzone und einer Überwachungszone, verschoben. Dadurch sind einige Geflügelhalter*innen aus der Überwachungszone in die Schutzzone gerutscht und zusätzlich sind Teile von Gemeinden in die Überwachungszone gelangt.

Die innere Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern erstreckt sich im:

  • Amt Horst-Herzhorn - auf Teile der Gemeinden Hohenfelde, Horst und Sommerland und im
  • Amt Krempermarsch - auf Teile der Gemeinden Grevenkop, Neuenbrook, Rethwisch und Süderau

Die drumherum liegende Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern erstreckt sich im:

  • Amt Breitenburg - auf die gesamten Gebiete der Gemeinden Breitenburg, Kronsmoor, Lägerdorf und Münsterdorf sowie auf Teile der Gemeinden Kollmoor, Moordiek, Oelixdorf und Teile der Gemeinde Westermoor
  • Amt Horst-Herzhorn - auf die gesamten Gebiete der Gemeinden Altenmoor, Engelbrechtsche Wildnis, Herzhorn, Hohenfelde, Horst, Kiebitzreihe und Sommerland sowie auf Teile der Gemeinden Blomesche Wildnis, Borsfleth, Kollmar und Neuendorf bei Elmshorn
  • Amt Itzehoe-Land - auf das gesamte Gebiet der Gemeinde Heiligenstedtenerkamp sowie auf Teile der Gemeinden Heiligenstedten und Hodorf
  • Amt Krempermarsch - auf die gesamten Gebiete der Gemeinden Dägeling, Elskop, Grevenkop, Krempe, Krempdorf, Kremperheide, Krempermoor, Neuenbrook, Rethwisch und Süderau sowie auf Teile der Gemeinde Bahrenfleth
  • Amt Wilstermarsch - auf Teile der Gemeinden Beidenfleth und Wewelsfleth

sowie auf Teile der Gebiete der Städte Glückstadt und Itzehoe.

Überwachungs- und Schutzzone:

Die Bekanntmachung Nr. 99/2025 ist auf der Website des Kreises unter www.steinburg.de veröffentlicht. Sie enthält neben detaillierten Informationen einen Übersichtsplan, in dem die Schutz- und die Überwachungszone gekennzeichnet sind: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/A08EF2A0FAE6374C3BAA2C55E802D6D9505B2BA76518FFD65D1710E61A642A2E

Schutzzone (rote Linie) und Überwachungszone (blaue Linie)

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