Leichte Sprache: Überwachung des Trinkwassers und des Schwimm- und Badebeckenwassers sowie Badestellen
Trinkwasserschutz
Oft wird die Bedeutung von Trinkwasser nicht genug beachtet. Dabei ist es ein sehr wichtiges Lebensmittel für uns. Deswegen gibt es Gesetze, die dafür sorgen, dass Trinkwasser sicher und sauber bleibt. Dazu gehören das Infektionsschutzgesetz und die Trinkwasserverordnung. Das Gesundheitsamt sorgt dafür, dass diese Gesetze eingehalten werden.
Öffentliche Trinkwasserversorgung (zentrale Wasserwerke)
Auch das Wasser aus den öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen wird vom Gesundheitsamt überprüft. Es wird regelmäßig geprüft, ob das Wasser sicher ist. Das Gesundheitsamt schaut sich die Wasserwerke und andere Einrichtungen an und kontrolliert, ob die vorgeschriebenen Tests auf Keime und chemische Stoffe gemacht werden. Wenn Sie Fragen haben, können Sie Frau Luther kontaktieren.
Eigenwasserversorgungsanlagen / eigene Wasseranlagen (Hausbrunnen)
Der Gesetzgeber sagt, es gibt zwei Arten von Brunnenanlagen:
- Eigenwasserversorgungsanlagen: Das Wasser wird nur von der Familie genutzt.
- Dezentrale Wasserversorgungsanlagen: Hier wird weniger als 10 Kubikmeter Wasser pro Tag für gewerbliche oder öffentliche Zwecke genutzt.
Zu den dezentralen Wasserversorgungsanlagen gehören auch Brunnen, bei denen der Besitzer oder die Besitzerin das Wasser an andere Menschen weitergibt, z.B. an Mieter. Auch Landcafés oder ähnliche Betriebe, die kein Wasser aus dem öffentlichen Trinknetz haben, sondern Wasser aus einem Brunnen nutzen, gehören dazu. Sie nutzen das Wasser für Getränke oder um zu kochen.
Wenn Sie Fragen zu den Tests haben, können Sie uns von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr oder am Mittwochnachmittag von 14:00 bis 15:45 Uhr anrufen. Die Kontaktdaten von Frau Luther finden Sie hier.
Öffentliche und gewerbliche Anlagen der Trinkwasserinstallation
Große Anlagen, die Trinkwasser erwärmen, müssen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Das steht in der Trinkwasserverordnung. Eine große Trinkwassererwärmungsanlage ist eine Anlage, die mehr als 400 Liter Wasser speichern kann oder eine Rohrleitung hat, die mehr als 3 Liter Wasser fasst und zwischen dem Trinkwassererwärmer und dem Punkt, an dem das Wasser entnommen wird.
Deshalb müssen auch in großen öffentlichen Gebäuden oder in Mietgebäuden mit solchen Anlagen regelmäßig Untersuchungen auf Legionellen gemacht werden. Die Besitzer oder Betreiber der Anlagen müssen diese Untersuchungen organisieren.
Auch die Anforderungen, die in der Trinkwasserverordnung stehen, müssen von den Besitzern oder Betreibern der Anlagen selbst erfüllt werden.
Hier finden Sie ein Merkblatt, das erklärt, worauf Sie achten müssen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns hier erreichen.
Wasserwerke
Eine Liste der zuständigen Wasserwerke und deren Kontaktdaten in Ihrer Region finden Sie hier.
Schwimm- und Badebeckenwasser
Das Wasser in öffentlichen Schwimmbädern und gewerblichen Bädern sowie in Bewegungsbädern wird nach dem Infektionsschutzgesetz vom Gesundheitsamt überwacht.
Öffentliche Schwimmbäder und gewerbliche Bäder
- Um das Wasser in Schwimmbecken sauber zu halten, muss es regelmäßig gereinigt und gechlort werden. Es gibt Regeln, die festlegen, wie das Wasser behandelt werden muss.
- Das Gesundheitsamt muss regelmäßig prüfen, ob diese Regeln eingehalten werden.
Um das Wasser in Schwimm- und Badebecken sauber und sicher zu halten, muss es regelmäßig behandelt werden. Dazu gehört auch, dass das Wasser mit Chlor gereinigt wird. Es gibt bestimmte Regeln, wie das Wasser behandelt werden muss. Diese Regeln sind in der DIN 19 643 festgelegt.
Das Gesundheitsamt muss regelmäßig prüfen, ob die Regeln eingehalten werden.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie die zuständigen Personen per E-Mail erreichen: umwelthygiene[at]steinburg.de.
