Skip to the navigation Skip to the content

Leichte Sprache: Überwachung des Trinkwassers und des Schwimm- und Badebeckenwassers sowie Badestellen

Trinkwasserschutz

Oft wird die Bedeutung von Trinkwasser nicht genug beachtet. Dabei ist es ein sehr wichtiges Lebensmittel für uns. Deswegen gibt es Gesetze, die dafür sorgen, dass Trinkwasser sicher und sauber bleibt. Dazu gehören das Infektionsschutzgesetz und die Trinkwasserverordnung. Das Gesundheitsamt sorgt dafür, dass diese Gesetze eingehalten werden.

Die Qualität des Trinkwassers wird so bestimmt, dass es für die Gesundheit der Menschen sicher ist. Laut Gesetz muss Trinkwasser so sein, dass es keine Gefahr für die Gesundheit darstellt, besonders durch Keime oder Krankheitserreger.


Öffentliche Trinkwasserversorgung (zentrale Wasserwerke)

Auch das Wasser aus den öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen wird vom Gesundheitsamt überprüft. Es wird regelmäßig geprüft, ob das Wasser sicher ist. Das Gesundheitsamt schaut sich die Wasserwerke und andere Einrichtungen an und kontrolliert, ob die vorgeschriebenen Tests auf Keime und chemische Stoffe gemacht werden. Wenn Sie Fragen haben, können Sie Frau Luther kontaktieren.


Eigenwasserversorgungsanlagen / eigene Wasseranlagen (Hausbrunnen)

Der Gesetzgeber sagt, es gibt zwei Arten von Brunnenanlagen:

  1. Eigenwasserversorgungsanlagen: Das Wasser wird nur von der Familie genutzt.
  2. Dezentrale Wasserversorgungsanlagen: Hier wird weniger als 10 Kubikmeter Wasser pro Tag für gewerbliche oder öffentliche Zwecke genutzt.

Zu den dezentralen Wasserversorgungsanlagen gehören auch Brunnen, bei denen der Besitzer oder die Besitzerin das Wasser an andere Menschen weitergibt, z.B. an Mieter. Auch Landcafés oder ähnliche Betriebe, die kein Wasser aus dem öffentlichen Trinknetz haben, sondern Wasser aus einem Brunnen nutzen, gehören dazu. Sie nutzen das Wasser für Getränke oder um zu kochen.

Wenn Sie Fragen zu den Tests haben, können Sie uns von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr oder am Mittwochnachmittag von 14:00 bis 15:45 Uhr anrufen. Die Kontaktdaten von Frau Luther finden Sie hier.


Öffentliche und gewerbliche Anlagen der Trinkwasserinstallation

Große Anlagen, die Trinkwasser erwärmen, müssen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Das steht in der Trinkwasserverordnung. Eine große Trinkwassererwärmungsanlage ist eine Anlage, die mehr als 400 Liter Wasser speichern kann oder eine Rohrleitung hat, die mehr als 3 Liter Wasser fasst und zwischen dem Trinkwassererwärmer und dem Punkt, an dem das Wasser entnommen wird.

Deshalb müssen auch in großen öffentlichen Gebäuden oder in Mietgebäuden mit solchen Anlagen regelmäßig Untersuchungen auf Legionellen gemacht werden. Die Besitzer oder Betreiber der Anlagen müssen diese Untersuchungen organisieren.

Auch die Anforderungen, die in der Trinkwasserverordnung stehen, müssen von den Besitzern oder Betreibern der Anlagen selbst erfüllt werden.

Hier finden Sie ein Merkblatt, das erklärt, worauf Sie achten müssen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns hier erreichen.


Wasserwerke

Eine Liste der zuständigen Wasserwerke und deren Kontaktdaten in Ihrer Region finden Sie hier.


Schwimm- und Badebeckenwasser

Das Wasser in öffentlichen Schwimmbädern und gewerblichen Bädern sowie in Bewegungsbädern wird nach dem Infektionsschutzgesetz vom Gesundheitsamt überwacht.

Öffentliche Schwimmbäder und gewerbliche Bäder

  • Um das Wasser in Schwimmbecken sauber zu halten, muss es regelmäßig gereinigt und gechlort werden. Es gibt Regeln, die festlegen, wie das Wasser behandelt werden muss.
  • Das Gesundheitsamt muss regelmäßig prüfen, ob diese Regeln eingehalten werden.

Öffentliche Schwimmbäder

EinrichtungSchwimmzentrum Itzehoe
Frei- und Hallenbad
Anschrift

Klosterbrunnen 6
25524 Itzehoe

Telefon04821/774-444
BetreiberStadtwerke Itzehoe
Anschrift

Gasstraße 18
25524 Itzehoe

Telefon04821/774-444
EinrichtungHallenbad Wilster
Anschrift

Am Schulzentrum 4
25554 Wilster

Telefon04823/17 55
BetreiberStadt Wilster Rathaus
Anschrift

Kohlmarkt 25
25554 Wilster

Telefon04823/94 04-0
EinrichtungFreibad Horst
Anschrift

Heisterender Weg 17
25358 Horst

Telefon04126/13 68
BetreiberGemeinde Horst über
Amt Horst-Herzhorn
Anschrift

Elmshorner Straße 27
25358 Horst (Holstein)

Telefon04126/39 280
EinrichtungFortuna-Bad Glückstadt
Anschrift

Am Kommandantengraben 15
25348 Glückstadt

Telefon04124/25 94
BetreiberStadtwerke Glückstadt
Anschrift

Bahnhofstraße 2
25348 Glückstadt

Telefon04124/936-0
EinrichtungFreibad Krempe
Anschrift

Am Freibad 1
25361 Krempe

Telefon04824/25 30
BetreiberStadt Krempe über
Amt Krempermarsch
Anschrift

Birkenweg 29
25361 Krempe

Telefon04824/38 90-0
EinrichtungFreibad Brokdorf
Anschrift

Osterende 3a
25576 Brokdorf

Telefon04829/12 11
BetreiberGemeinde Brokdorf über
Amt Wilstermarsch
Anschrift

Kohlmarkt 25
25554 Wilster

Telefon04823/94 82-0
EinrichtungFreibad Wacken
Anschrift

Süderstraße 1
25596 Wacken

Telefon04827/626
BetreiberGemeinde Wacken über
Amt Schenefeld
Anschrift

Mühlenstraße 2
25560 Schenefeld

Telefon04892/80 89-0
EinrichtungFreibad Quarnstedt
Anschrift

Schmidsbarg 30
25563 Quarnstedt

Telefon0162/57 37 643
BetreiberGemeinde Quarnstedt über
Amt Kellinghusen
Anschrift

Hauptstr. 14
25548 Kellinghusen

Telefon04822/39-0
EinrichtungFreibad Brokstedt
Anschrift

Am Sportplatz
24616 Brokstedt

Telefon04324/477
BetreiberSchulverband Brokstedt über
Amt Kellinghusen
Anschrift

Am Markt 9
25548 Kellinghusen

Telefon04822/37 01-0
EinrichtungFreibad Kellinghusen
Anschrift

Jakob-Fleischer-Straße 6
25548 Kellinghusen

Telefon04822/36 12 38
BetreiberStadt Kellinghusen
Anschrift

Am Markt 9
25548 Kellinghusen

Telefon04822/39-0
EinrichtungFreibad Lägerdorf
Anschrift

Gärtnerstraße 6
25566 Lägerdorf

Telefon04828/358
BetreiberGemeinde Lägerdorf
über Amt Breitenburg
Anschrift

Osterholz 5
25524 Breitenburg

Telefon04828/9900

Gewerbliche Bäder und Bewegungsbecken

BetriebAnschrift
Hotel Breitenburg GmbH & Co.KGGut Osterholz 1
25524 Itzehoe
Taba Hotel KellinghusenLockstedter Weg 3
25548 Kellinghusen
Barbara Ziemek

Koppeldamm 52
25368 Kiebitzreihe 

 


Um das Wasser in Schwimm- und Badebecken sauber und sicher zu halten, muss es regelmäßig behandelt werden. Dazu gehört auch, dass das Wasser mit Chlor gereinigt wird. Es gibt bestimmte Regeln, wie das Wasser behandelt werden muss. Diese Regeln sind in der DIN 19 643 festgelegt.

Das Gesundheitsamt muss regelmäßig prüfen, ob die Regeln eingehalten werden.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie die zuständigen Personen per E-Mail erreichen: umwelthygiene[at]steinburg.de.

To top