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Leichte Sprache: Hygienebelehrung des Lebensmittelpersonals nach dem Infektionsschutzgesetz

Wenn Sie mit Lebensmitteln arbeiten und das zum ersten Mal in Ihrem Beruf machen, brauchen Sie eine Belehrung vom Gesundheitsamt. Diese Belehrung ist nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgeschrieben. Sie ist besonders wichtig, wenn Sie in Küchen von Gaststätten, Kitas, Schulen oder Bäckereien arbeiten.

Menschen, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, dürfen nicht arbeiten, wenn sie bestimmte Krankheiten haben. Wenn Sie wissen mlchten, wie Sie sich dann verhalten müssen, können Sie eine Belehrung im Gesundheitsamt erhalten.

Für examinierte Pflegekräfte, die in der Pflege arbeiten, ist diese Belehrung nicht notwendig.


  • Belehrungen vor Ort: 28 € (Zahlung in bar oder mit EC-Karte möglich)
  • Online-Belehrung: 25 €

Kostenlose Belehrungen für Ehrenamtliche und Schulpraktikanten:

Wenn Sie ehrenamtlich tätig sind oder Schulpraktikum machen, ist die Belehrung kostenlos. Bitte bringen Sie eine Bescheinigung mit, die dies bestätigt.


Kontakt für weitere Fragen:

Sie können uns täglich von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder Mittwochnachmittag von 14:00 Uhr bis 15:45 Uhr erreichen. Die Kontaktdaten von Frau Luther finden Sie hier.

Gültigkeit der Hygienebelehrung:

  • Unbegrenzte Gültigkeit: Die Bescheinigung ist unbegrenzt gültig.
  • Einschränkung für erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich: Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
  • Für Schulpraktikanten: Die Bescheinigung ist nur während der gesamten Schulzeit gültig.

Kontakt für weitere Fragen:

Sie können uns täglich von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder Mittwochnachmittag von 14:00 Uhr bis 15:45 Uhr erreichen. Die Kontaktdaten von Frau Luther finden Sie hier.

Abschrift der Hygienebelehrung:

  • Zeitraum für Anfrage: Eine Abschrift der Bescheinigung kann innerhalb von 10 Jahren angefragt werden.
  • Falls Sie an einer Präsenzveranstaltung teilgenommen haben: Die Abschrift erhalten Sie direkt bei uns im Gesundheitsamt.
  • Neuausstellung der Bescheinigung: Eine Gebühr von 15,-€ wird für die Neuausstellung erhoben.
  • Bei einer Online-Belehrung: Bitte wenden Sie sich an das Technologiezentrum Glehn für eine Abschrift. Geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen und Geburtsdatum an.

Kontakt für weitere Fragen:

Sie erreichen uns täglich von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder Mittwochnachmittag von 14:00 Uhr bis 15:45 Uhr. Die Kontaktdaten von Frau Luther finden Sie hier.

Präsenzbelehrung:

Die Hygienebelehrung findet wöchentlich zu festen Terminen in Präsenz statt.

  • Anmeldung: Sie können sich online für einen Termin anmelden. Den Link dazu finden Sie hier.
  • Kein Internetzugang? Kein Problem! Sie können sich auch telefonisch anmelden. Dies ist täglich von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder Mittwochnachmittag von 14:00 Uhr bis 15:45 Uhr möglich.
  • Sprachbarrieren? Wenn Sie Schwierigkeiten mit der Sprache haben, bringen Sie bitte einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin mit, der/die Sie zum Termin begleitet.

Online-Belehrung:

Es gibt auch die Möglichkeit einer Online-Belehrung. Den Button dazu finden Sie hier.

  • Voraussetzungen:

    • Laptop oder Tablet (Teilnahme über Handy nicht möglich)
    • Gültiger Personalausweis
    • Möglichkeit der Online-Zahlung

  • Kosten: 25,-€
  • Sprachbarrieren? Sie können die Online-Schulung mit Untertiteln in weiteren Sprachen durchführen, wenn nötig.

Kontakt bei Fragen:

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich während der Bürozeiten von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder Mittwochnachmittag von 14:00 Uhr bis 15:45 Uhr mit Frau Luther in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Die Hygienebelehrung findet im Gesundheitsamt Itzehoe, Viktoriastr. 17a statt.

Hier klicken für den Lageplan

  • Kommen Sie bitte 5-10 Minuten früher und warten Sie in der Halle des Gesundheitsamtes, bis Ihre Gruppe aufgerufen wird.

Arten der Belehrung

  • Das Gesundheitsamt Steinburg hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) damit beauftragt, die Online-Belehrung zu organisieren.
  • Die Belehrung vor Ort findet im Gesundheitsamt Itzehoe statt.
  • Sie müssen sich vorher anmelden, um einen Termin zu bekommen.
  • Große Gruppen, wie z.B. Firmen oder Schulpraktikanten, müssen sich telefonisch anmelden.

Wir müssen Daten von Ihnen speichern, damit wir die Belehrung durchführen können. Die Datenschutzhinweise finden Sie hier oder im Downloadbereich des Gesundheitsamtes.


Online-Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz

  1. Termin buchen: Buchen Sie einen Termin für die Online-Belehrung hier. Es fallen Kosten an.
  2. Datenübertragung: Ihre Daten werden sicher übertragen.
  3. Belehrung per Videoanruf: Zum Termin werden Sie per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo angerufen. Schalten Sie Ihr Gerät 15 Minuten vor dem Termin ein.
  4. Authentifizierung: Zeigen Sie Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, damit wir sicherstellen können, dass Sie die angemeldete Person sind.
  5. Zugangsdaten & Sprache wählen: Nach der Verifizierung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode). Wählen Sie Ihre Sprache aus (Untertitel sind verfügbar).
  6. Datenschutz & Zustimmung: Klicken Sie auf Einwilligungen und Hinweise und bestätigen Sie diese.
  7. Belehrungsfilm ansehen: Der Film beginnt und kann jederzeit gestoppt oder wiederholt werden.
  8. Merkblatt lesen: Lesen Sie das Merkblatt nach dem Film. Es gibt es auch in anderen Sprachen.
  9. Test: Am Ende müssen Sie einen Test mit 8 Fragen machen. Sie können den Test wiederholen, wenn nötig.
  10. Feedback: Geben Sie uns gerne Ihr Feedback nach der Belehrung!
  11. Bescheinigung herunterladen: Nach dem Test können Sie die Bescheinigung herunterladen und ausdrucken oder sie wird Ihnen per E-Mail geschickt.

Für Menschen, die kein Deutsch sprechen, gibt es Untertitel in anderen Sprachen im Film.

Wenn Sie noch unter 18 sind, benötigen wir eine schriftliche Erlaubnis per E-Mail vor dem Termin an ifsg[at]tz-glehn.de.

Schulpraktikanten melden sich über das Gesundheitsamt und die Schule an.

Die Belehrung kostet 25 €. Diese Gebühr ist laut der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren festgelegt.

Bei Fragen zur Belehrung oder dem Video wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg[at]tz-glehn.de.


Präsenz-Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz

  1. Termin buchen: Buchen Sie hier einen Termin für die Präsenzbelehrung (kostenpflichtig).
  2. Dauer der Belehrung: Die Belehrung dauert etwa 1 Stunde. Danach erhalten Sie Ihre Bescheinigung.
  3. Teilnehmerzahl: Damit die Veranstaltung stattfinden kann, müssen mindestens 5 Personen teilnehmen.
  4. Kosten: Die Gebühr für die Belehrung inklusive Bescheinigung beträgt 28 Euro. Die Gebühr kann nach der Belehrung mit EC-Karte bezahlt werden.
  5. Anmeldung und Teilnahme: Bitte kommen Sie 5 Minuten vor dem Termin ins Gesundheitsamt. Die Gruppe wird dann zum Seminarraum geführt. Wenn Sie später kommen, können Sie nicht mehr teilnehmen.
  6. Belehrungsort: Die Belehrung findet im Gesundheitsamt in der Viktoriastraße 17a statt. Das Gesundheitsamt ist schräg gegenüber des Hauptgebäudes der Kreisverwaltung.
  7. Parken: Es gibt nur wenige Parkplätze direkt vor dem Gesundheitsamt. Aber das Parkhaus am ZOB in der Nähe ist sehr gut.
  8. Merkblatt: Weitere Infos zum Verhalten und den Erkrankungen finden Sie im Merkblatt des Robert Koch-Instituts. Dieses können Sie im Downloadbereich herunterladen.
  9. Belehrung für Schulpraktika: Schulpraktikanten müssen kein Geld zahlen, wenn sie ein Praktikumsnachweis der Schule mitbringen. Praktika während der Ferien oder in der Freizeit sind kostenpflichtig.
  10. Sprachkenntnisse: Deutschkenntnisse sind für die Teilnahme notwendig. Falls Sie keine Deutschkenntnisse haben, können Sie einen Dolmetscher mitbringen. Melden Sie sich in diesem Fall telefonisch an.
  11. Gruppenanmeldungen: Für größere Gruppen (z. B. Firmen) und Schulpraktikanten ist eine telefonische Anmeldung erforderlich.
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