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Geflügelpestausbruch im Kreis Steinburg

04.02.2024: Am 03. Februar 2024 ist in einem Puten-haltenden Betrieb in der Gemeinde Süderau im Kreis Steinburg der Ausbruch der Geflügelpest (H5N1) amtlich festgestellt worden. 

Betroffen sind rund 11.000 Puten unterschiedlichen Alters. In einem Stall waren am 03. Februar bereits mehr als 1.000 Tiere an der Geflügelpest verendet.

Am 02. Februar 2024 meldete der Tierhalter einen entsprechenden Verdacht. Von den Amtstierärztinnen des Kreises wurden daraufhin entsprechende Untersuchungen durchgeführt. Der betroffene Standort wurde für den Tier- und Personenverkehr gesperrt, damit der Erreger nicht noch weiterverschleppt wird.

Am 03. Februar 2024 hat das Friedrich-Loeffler-Institut – bundesweit zuständig für Tierseuchen – das Vorliegen der Geflügelpest bestätigt.

Nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ist bei Feststellung der Geflügelpest die Tötung des gesamten Geflügelbestandes vorgeschrieben. Diese wurde am 04. Februar von einem Spezialunternehmen durchgeführt. 

Beim Ausbruch der Geflügelpest ist schnelles und konsequentes Handeln geboten, damit der Erreger nicht in benachbarte Geflügelbestände weiterverbreitet werden kann. „Das Kreisveterinäramt hat deshalb alle erforderlichen Kräfte gebündelt und wird von weiteren Kräften des Kreises unterstützt“, erklärt Landrat Claudius Teske. „Parallel zu den Maßnahmen vor Ort werden zahlreiche Untersuchungen in Geflügelbeständen der Umgebung durchgeführt."

Um das sogenannte Seuchengehöft wurden „Restriktionszonen“ angeordnet (Schutzzone mit einem Durchmesser von mindestens drei Kilometern, Überwachungszone mit einem Durchmesser von mindestens zehn Kilometern), in denen besondere Vorschriften für Geflügelhaltungen gelten (Aufstallungsanordnung, Beförderungsregelungen für Geflügel und Geflügelprodukte, Verbringungsverbote, Biosicherheitsmaßnahmen). Als „Geflügel“ im Sinne der Allgemeinverfügung gelten Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Laufvögel (Ratitae), Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner oder Wachteln, von Menschen gehalten. Die von jedem Geflügelhalter / jeder Geflügelhalterin einzuhaltenden Vorschriften sind in einer Amtlichen Bekanntmachung des Kreises ausführlich definiert.   

Die Bekanntmachung ist auf der Website des Kreises unter www.steinburg.de veröffentlicht (rechts auf dieser Seite unter "Schnellzugriff"- "Amtliche Bekanntmachungen"). Sie enthält auch einen Übersichtsplan, in dem die Schutz- und die Überwachungszone gekennzeichnet sind. Außerdem ist auf der Internetseite des TSIS (TierSeuchenInformationsSystem) genau zu sehen, wo die Schutz- und Überwachungszone entlang läuft. 

„Es sind traurige Szenarien, die sich den Tierärztinnen und Tierärzten und allen Beteiligten in den Ställen geboten haben. Es ist ganz schlimm, ja, tragisch für den betroffenen Geflügelhalter", so Teske. „Durch das schnelle und kompetente Handeln meines Veterinäramtes hoffe ich, dass wir es schaffen, eine weitere Verbreitung des Virus der Geflügelpest zu unterbinden und den Ausbruch auf das eine Gehöft zu beschränken."

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