Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Führerscheinpflichtumtausch: Großer Ansturm

18.01.22: Seit dem 19. Januar 2021 läuft der EU-Pflichtumtausch für alte Führerscheine. Am 19. Januar 2022 ist Fristablauf für die Jahrgänge 1953 bis 1958. Bei Kontrollen durch die Polizei werden bis zum 19. Juli 2022 keine Verwarngelder verhängt. 

Der Ansturm der Antragsteller kurz vor Ablauf der ersten Frist ist groß. Es kommt deshalb zu langen Wartezeiten bei der Terminvergabe in der Führerscheinstelle. Aktuell sind Termine in der Führerscheinstelle erst ab April 2022 zu bekommen. Außerdem: Die große Anzahl der Antragsteller führt zu unangemessenen Wartezeiten bei anderen Anliegen. Dringende Anlie-gen können nicht kurzfristig bearbeitet werden. 

Um die Wartezeiten bei der Terminvergabe kurzfristig zu reduzieren, hat die Führerscheinstelle eine Servicestelle im Hauptgebäude der Kreisverwaltung in der Viktoriastraße eingerichtet. Dort können die Anträge in Zukunft an drei Abgabeplätzen abgegeben werden.  

Die Anträge werden vollständig aufgenommen und später im Backoffice bearbeitet. Eine Terminbuchung ist nicht erforderlich, allerdings muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Nach Fertigstellung wird der neue Führerschein durch die Bundesdruckerei direkt an den Antragsteller übersandt. 

Die Zahlung in der Servicestelle ist lediglich mit EC Karte möglich. Eine Barzahlung kann leider nicht angeboten werden.

Achtung: Bitte benutzen Sie den Haupteingang in der Viktoriastr. 16-18 in Itzehoe!

Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag: 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 -  12.00 Uhr

Wenn der letzte Führerschein nicht im Kreis Steinburg ausgestellt wurde, kann bereits im Vorwege vom Antragsteller eine Karteikartenabschrift von der Ausstellungsbehörde angefordert werden. 

„Wir bitten die Antragsteller, die bereits einen Termin in der Führerscheinstelle gebucht haben, von dieser Möglichkeit ebenfalls Gebrauch zu machen“, appelliert Lars Werlich, Abteilungsleiter der Führerscheinstelle. „Stornieren Sie dann bitte den bereits gebuchten Termin oder teilen Sie dies bei der Antragsabgabe kurz mit, so dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle die Termine neu vergeben können.“

Es wird noch einmal darauf hinweisen, dass derzeit die Jahrgänge von 1953 bis 1958 und ab dem 20.01.2022 zusätzlich die Jahrgänge von 1959 bis 1964 verpflichtet sind, ihren Führer-schein umzutauschen. Alle anderen Jahrgänge werden ausdrücklich gebeten, ihre Führer-scheine erst in den für sie vorgesehenen Jahren zu tauschen. Wichtig: Wer bereits einen Kartenführerschein (Plastik) besitzt, muss frühestens im Jahr 2025 seinen Führerschein um-tauschen.

Informationen rund um den Führerscheinumtausch finden Sie auch auf der Website des Kreises Steinburg.

----------------------------------------

Zur weiteren Information:

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033

1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022

1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023

1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024

1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.


Nach oben