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Corona: Auch Steinburg setzt auf mehr Eigenverantwortung

01.04.22: Vieles wird gelockert in Sachen Corona. Neue Regeln gelten ab dem 03. April 2022 in Schleswig-Holstein. Die Eigenverantwortung der Menschen steht im Fokus – auch im Kreis Steinburg.  

„Das gilt auch für die Bescheinigungen zur Vorlage bei Behörden und Arbeitgebern“, erklärt Sonja Wilke, Verwaltungsleiterin des Steinburger Gesundheitsamtes. „Ab dem 04. April stellt das Gesundheitsamt keine Bescheinigungen/Anordnungen mehr aus. Das betrifft alle Fälle, die ab dem kommenden Montag einen PCR-Test durchführen lassen.“ 

Diejenigen, die sich bis einschließlich 03. April per PCR-Test testen lassen, werden noch eine Bescheinigung bekommen. Wegen der hohen Fallzahlen kann das allerdings ein paar Tage dauern.

Ab dem 04. April sind von bestätigten, positiv getesteten Personen folgende Dokumente als Nachweis für ihre Isolierung notwendig:

Das PCR-Ergebnis. 

Die Allgemeinverfügung des Kreises Steinburg  

ggf. bei erfolgter Verkürzung der Isolationen der zertifizierte Antigentest aus dem Testzentrum.

Von dem Nachweis der häuslichen Absonderung zu unterscheiden ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Positiv getestete Personen, die keine Symptome haben, könnten (wenn es mit der Tätigkeit vereinbar ist) im Homeoffice arbeiten. Personen, die aufgrund von Symptomen im Homeoffice arbeitsunfähig sind, müssen eine ärztliche Person kontaktieren und sich krankschreiben lassen.

„Quarantänepflichte Haushaltsangehörige von infizierten Personen erhalten weiterhin eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt, wenn sie sich über das Online-Formular registriert haben“, ergänzt Wilke.  

„Bitte informieren Sie sich auf der Website des Kreises, ob Sie als Haushaltmitglied quaran-tänepflichtig sind oder eine der Ausnahmen auf Sie zutrifft, die von einer Quarantäne befrei-en“, betont die Fachfrau. „Bitte füllen Sie das Kontaktformular nur aus, wenn keine der aufge-führten Ausnahmen auf Sie zutrifft.“ 

Ein Genesenenzertifikat kann man sich mit dem Laborbefund (PCR-Ergebnis) in einer Apo-theke kostenlos ausstellen lassen. Ein weiteres Schreiben des Gesundheitsamtes ist hierfür nicht erforderlich.

Alle aktuellen Informationen finden Sie auf der Website des Kreise Steinburg unter „Covid-19". 

Dr. Catrin Tzaribachev, Leiterin des Gesundheitsamtes, appelliert an die Steinburgerinnen und Steinburger: „Bitte informieren Sie sich auf der Website des Kreises und rufen Sie, wenn irgend möglich, nicht im Gesundheitsamt an!“

Sollten die Informationen auf der Website nicht ausreichen und es doch noch wichtige Rück-fragen geben (oder es keinen Internetzugang gibt), ist das Bürgertelefon des Gesundheits-amtes von montags bis donnerstags von 08.00 – 14.00 Uhr und freitags von 08.00 – 12.00 Uhr unter 04821-888730 erreichbar.

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