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Besonderer Augenmerk auf die Gewichtsbeschränkung von Kreisstraßen im Kreis Steinburg

Diverse Kreisstraßen im Kreis wurden zu einer Zeit gebaut, in der die Belastung durch den Schwerlastverkehr noch gering war. Diese mussten in den letzten Jahren gewichtsbeschränkt werden, da der Ausbaustand noch auf die alten Belastungen bemessen wurde. Zusätzlich sind einige Kreisstraßen in einem nicht mehr einwandfreien Zustand. Zur Instandsetzung werden jedes Jahr Deckenerneuerungs- und Edelflickprogramme in einem nicht unerheblichem Umfang durchgeführt. Auch in den folgenden Jahren wird versucht, den Zustand der Kreisstraßen stetig zu verbessern, jedoch kann dies auch nur gelingen, wenn die Straßen nicht zusätzlich überlastet werden.
Dazu kommt, dass einige Brücken im Kreis auf Grund ihres Zustandes oder ihrer Ausbauklasse gewichtsbeschränkt sind. Einige Brücken sind schon um die 70 Jahre alt und haben ihre Nutzungsdauer überschritten.
Um gewichtsbeschränkte Straßen mit einem höheren Fahrzeuggewicht und/oder einer -Breite von mehr als den zulässigen 2,55 Metern befahren zu dürfen, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs.1 Nr. 11 StVO notwendig. Diese kann bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Steinburg beantragt werden (Vordruck unter: www.steinburg.de oder per E-Mail an voss[at]steinburg.de). Das Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen ohne eine Ausnahmegenehmigung gilt als Ordnungswidrigkeit, der entsprechend nachgegangen wird. Wird die Gewichtsbeschränkung trotz Kenntnis ignoriert, so wird mit Vorsatz gehandelt und das Bußgeld fällt entsprechend höher aus. Zukünftig sollen vermehrt Kontrollen durch die Polizei durchgeführt werden. Ebenfalls wird durch die Polizei ein Augenmerk auf die Sauberkeit der Straße gelegt. Eine Folge bspw. der Hackfruchternte ist die Verschmutzung der Fahrbahn durch Erntefahrzeuge. Dies stellt eine Verkehrsgefährdung dar. Durch die sog. „Bauernglätte“, kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen. Der Kreis Steinburg hat sich zum Ziel gesetzt, die Straßen in einem sauberen und guten Zustand zu erhalten und somit die Verkehrssicherheit zum Wohle der Allgemeinheit zu erhöhen.

Eine Übersicht über die Gewichtsbeschränkungen finden Sie hier.

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