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24.04.20: Covid-19: Sonntagsöffnung – Neue Allgemeinverfügung mit erweiterten Regelungen für Bäckereien, Floristen und Zeitungshändler

Mit Datum vom 24. April 2020 hat die Landesregierung einen neuen Erlass bezüglich der Öffnung von bestimmten Verkaufsstellen an Sonntagen herausgegeben.
Der Kreis hat seine Allgemeinverfügung entsprechend angepasst.

Nun können Bäckereien, Floristen und Zeitungshändler zusätzlich zu den üblichen Zeiten vormittags nach § 4 Abs. 1 LÖffZG ab 11 Uhr weitere 6 Stunden öffnen.


Die neu erlassene Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Kreises (www.steinburg.de) einsehbar.

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