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18.03.20: Covid-19: Erreichbarkeit der Verkehrsaufsicht

Der Landrat weist darauf hin, dass in der Verkehrsaufsicht trotz der derzeitigen Schließung für die Bevölkerung, weiterhin viele Anliegen, insbesondere in der Fahrerlaubnisbehörde, postalisch bearbeitet werden können. Es kann allerdings in der Bearbeitung der weniger dringlichen Angelegenheiten zu Verzögerungen kommen.

Zusätzlich können systemrelevante Zulassungsanträge in begründeten Ausnahmefällen durch die Zulassungsbehörde bearbeitet werden. Eine beispielhafte Aufzählung systemrelevanter Bereiche finden Sie unter www.steinburg.de/kfz. Entsprechende Anfragen können formlos an die E-Mail-Adresse zulassungsbehoerde[at]steinburg.de gesendet werden.

Angelegenheiten zum Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (Taxi und Mietwagen), die eine persönliche Vorsprache in der Zulassungsbehörde unumgänglich machen, können ebenfalls in begründeten Ausnahmefällen bearbeitet werden, wenn diese zur Aufrechterhaltung des Betriebs zwingend erforderlich sind. Entsprechende Anfragen können formlos an die E-Mail-Adresse fahrerlaubnisbehoerde[at]steinburg.de gesendet werden.

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