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08.05.20: Covid-19: Überschreitung der Obergrenze im Kreis Steinburg

Die gestiegene Anzahl von Infektionen im Kreisgebiet und damit die Überschreitung des von Bund und Ländern festgelegten Werts für Neuinfektionen sind auf ein lokal  begrenztes Ausbruchsgeschehen im Zusammenhang mit einem Schlachthof zurückzuführen.
 
Wie auch von der Ministerpräsidentenkonferenz vorgesehen, hat das Kreisgesundheitsamt daher vor Ort entsprechende Maßnahmen eingeleitet und wird diese weiter verfolgen. Der MPK-Beschluss sieht ausdrücklich vor, dass - wenn es sich wie beim Kreis Steinburg - um ein lokalisiertes und eingrenzbares Infektionsgeschehen handelt, die zu treffenden Maßnahmen und Beschränkungen sich nur auf diese Einrichtung beziehen.

Dazu gehört insbesondere die Kontaktnachverfolgung und die Anordnung von strengen Quarantänemaßnahmen. Es gilt, das Geschehen mit höchster Wachsamkeit zu verfolgen und die entsprechenden Maßnahmen konsequent umzusetzen. Beides wird vom Kreisgesundheitsamt durchgeführt. Das Prozedere der regionalen Bekämpfung ist geübte Praxis nach dem Infektionsschutzgesetz auch unabhängig von dem Coronavirus und wird auch bei anderen Ausbrüchen angewendet. Die bewährte Praxis der Maßnahmen vor Ort bei eingrenzbaren Geschehen haben Bund und Länder mit dem Beschluss in dieser Woche unterstrichen.

 

 

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