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Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

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25361 Krempe


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der Bau oder die Veränderung von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.


Beschreibung

Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.


Zuständigkeit

Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


erforderliche Unterlagen

  • Lageplanskizze
  • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird

 


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Krempermarsch - Bauamt

Birkenweg 29
25361 Krempe
Tel: 04824 38900   |   Fax: 04824 389010
E-Mail: info[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web: www.amt-krempermarsch.de/seite/131105/formulare.html


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mi. Geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Krempermarsch - Bauamt)

Frau Imke Siedenburg Icon Vcard

Tel: 04824 389049   |   Fax: 04824 3890-10
E-Mail: i.siedenburg[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Zimmer: EG 10  


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