Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
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Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Der Bau oder die Veränderung von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Beschreibung
Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Zuständigkeit
Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
erforderliche Unterlagen
- Lageplanskizze
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird
Rechtsgrundlage
§ 21 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
§ 24 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Krempermarsch - Bauamt
Birkenweg 29
25361 Krempe
Tel:
04824 38900
|
Fax:
04824 389010
E-Mail:
info[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web:
www.amt-krempermarsch.de/seite/131105/formulare.html
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. Geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Krempermarsch - Bauamt)
Tel:
04824 389049
|
Fax:
04824 3890-10
E-Mail:
i.siedenburg[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|
Zimmer:
EG 10