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Abwasser: Kleinkläranlagen

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25361 Krempe


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.


Beschreibung

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.

Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband.


Rechtsgrundlage

§ 44 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz-WasG SH).


Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Ansprechpersonen für den Bereich "Wasser"


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Ansprechpartner

Amt Krempermarsch - Bauamt

Birkenweg 29
25361 Krempe
Tel: 04824 38900   |   Fax: 04824 389010
E-Mail: info[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web: www.amt-krempermarsch.de/seite/131105/formulare.html


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mi. Geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Krempermarsch - Bauamt)

Herr Björn Zimmermann Icon Vcard

Tel: 04824 389037   |   Fax: 04824 389010
E-Mail: b.zimmermann[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Zimmer: EG 9  


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