Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Familienferienerholung: Förderung

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25361 Krempe


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien.


Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für

  • individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie und
  • Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe

an denen Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen.


Zuständigkeit

An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Jugendämter in Schleswig-Holstein


erforderliche Unterlagen

Verdienstnachweis


Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie - gültig bis zum 31. Dezember 2016).

Jugendferienwerksrichtlinie


Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.

Jugenferienwerk


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Steinburg

Viktoriastraße 16 - 18
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 690   |   Fax: +49 4821 69356
E-Mail: info[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Nach oben