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Leichte Sprache: Jugendzahnärztlicher Dienst
- Der Jugendzahnarzt macht Reihenuntersuchungen in Kindergärten und Schulen. (Das steht im Gesetz § 21 SGB V und GDG Schleswig-Holstein.)
- Der Jugendzahnarzt prüft, ob zum Beispiel Zahnersatz oder eine Behandlung am Zahn oder Kiefer nötig ist. Diese Prüfung macht er für Sozialämter.
- Der Jugendzahnarzt berät die Menschen. Er gibt Tipps für gesunde Zähne und wie man Krankheiten vorbeugt.
- Der Jugendzahnarzt ist Mitglied und Vorsitzender von einer Arbeits-Gruppe im Kreis Steinburg. Diese Gruppe will die Zahnpflege bei Kindern fördern.
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