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Aktuelle Infos zur Aufstallungspflicht für Geflügel

Kartenausschnitt zur Anordnung der Aufstallung von Hausgeflügel

Eine neue sogenannte Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung für den Kreis Steinburg  ist ab Samstag, 29. April 2017, wirksam.

Für diejenigen Gebiete im Kreis Steinburg, in denen keine Anhaltspunkte für ein überdurchschnittliches Risiko der Infektion von Hausgeflügel mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus bestehen, wird die Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Haltungsbeständen aus der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung vom 05.04.2017 aufgehoben.
Obwohl sich die Seuchenlage in Schleswig-Holstein im laufenden Frühjahr entspannt hat, besteht in Habitaten, in denen Wildvögel in großer Zahl vorkommen, noch immer ein überdurchschnittliches Infektionsrisiko für Hausgeflügel. Solche Habitate befinden sich im Kreis Steinburg entlang der Elbe in einem Abstand bis 3 km vom Uferrand, entlang der Stör und dem Nord-Ostsee-Kanal in einem Abstand bis 500 m vom Uferrand und
innerhalb der bekannten Wildvogel-Rastgebiete. Innerhalb dieser Habitate sind im Kreis Steinburg gegenwärtig die Voraussetzungen für eine vollständige und ersatzlose Aufhebung des Gebots zur Aufstallung von Hausgeflügel nicht erfüllt. Deshalb konnte als Ergebnis einer aktuellen Risikobewertung das Aufstallungsgebot für den Kreis Steinburg nur außerhalb der Gebiete mit hohem Wildvogelvorkommen aufgehoben werden.

Ausführliche Informationen gibt die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 27. April 2017, die als Amtliche Bekanntmachung Nr. 52/2017 auf der Homepage des Kreises unter www.steinburg.de veröffentlicht ist. Hier finden Sie auch eine Karte, in der die Teilgebiete, in denen Hausgeflügel aufzustallen ist, dargestellt sind.
Die Tierhalter haben außerdem vom Kreisveterinäramt persönlich Post bekommen.

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