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Behördlicher Datenschutz

Datenschutzbeauftragte
Das Grundgesetz gewährleistet jedem das Recht, über die Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen. Dies ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Durch den Datenschutz soll dieses Grundrecht eines jeden Menschen geschützt werden. Denn jeder hat das Recht selbst zu entscheiden, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über die eigene Person weiß.


Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber einem unrechtmäßigen Eingriff des Staates. Es bietet Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch staatliche Stellen.


Für den Kreis Steinburg gelten folgende Rechtsgrundlagen

  • Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

  • Landesdatenschutzgesetz (LDSG)

Der Kreis Steinburg hat gem. Art. 37 DSGVO eine Datenschutzbeauftragte benannt.


Die Datenschutzbeauftragte ist direkt dem Landrat unterstellt und dennoch in der Aufgabenwahrnehmung weisungsfrei.
Insbesondere

  • achtet sie auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei Maßnahmen zur Datenverarbeitung in der Kreisverwaltung.

  • berät und begleitet sie die Kreisverwaltung bei der Einführung von neuen Datenver-arbeitungsmaßnahmen.

  • schult sie die Beschäftigten der Dienststellen in datenschutzrechtlichen Fragestellungen.

  • ist sie Ansprechpartnerin für Personen, die von der Datenverarbeitung in der Kreisverwaltung betroffen sind.

  • hilft sie Ihnen bei Fragen zur Wahrnehmung von Betroffenenrechten nach Art. 12ff. DSGVO.

Die behördliche Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit über die Identität der Betroffenen verpflichtet, soweit sie nicht davon durch die Betroffenen befreit wurde. Dies gilt auch gegenüber den verantwortlichen Stellen und deren Leitung.


Bei Fragen zum Datenschutz in der Kreisverwaltung Steinburg wenden Sie sich gerne an unsere Datenschutzbeauftragte.


Kontakt:  Telefon: 04821 / 69 515
               Fax: 04821 / 69 356
               Email: datenschutz[at]steinburg.de


Die unabhängige Kontrolle der öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein wird durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gewährleistet.


Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD)
Holstenstr. 98
24103 Kiel
www.datenschutzzentrum.de

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