Verfahrenslotsin – Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien
Herzlich willkommen!
Manchmal ist es nicht leicht herauszufinden, welche Hilfen einem zustehen und welche Behörde zuständig ist. Gerade bei einer bestehenden oder einer drohenden Behinderung gibt es viele Anträge, verschiedene Ansprechpartner und oft komplizierte Regelungen.
Als Verfahrenslotsin unterstütze ich Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien dabei, die passenden Leistungen zu finden und ihre Rechte wahrzunehmen.
Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und freiwillig.
| Telefon | Anschrift | |
|---|---|---|
Frau Jana-Maureen Jansen | 04821 69-493 | Beethovenstraße 2, 25524 Itzehoe |
Häufige Fragen
Eine Verfahrenslotsin unterstützt junge Menschen mit einer bestehenden oder drohenden Behinderung sowie deren Familien bei Fragen zu Leistungen der Eingliederungshilfe.
Sie hilft dabei,
- passende Hilfen zu finden,
- Zuständigkeiten herauszufinden,
- Anträge vorzubereiten,
- Verfahren zu verstehen,
- Gespräche mit Behörden vorzubereiten und
- den Überblick im Hilfesystem zu behalten.
Die Verfahrenslotsin begleitet Familien durch oft komplexe Verwaltungsverfahren und hilft dabei, den richtigen Weg durch das Hilfesystem zu finden. Von Anfang bis Ende.
Das Angebot richtet sich an:
- Kinder und Jugendliche
- junge Erwachsene bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres
- Eltern
- Pflegeeltern
- Sorgeberechtigte
- Vormünder
- andere Erziehungsberechtigte
Voraussetzung ist, dass eine Behinderung vorliegt, eine Behinderung droht oder Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen.
Sie können sich jederzeit melden, zum Beispiel wenn:
- Sie nicht wissen, welche Hilfen Ihrem Kind zustehen.
- Sie unsicher sind, welche Behörde zuständig ist.
- Sie Unterstützung bei einem Antrag benötigen.
- Sie einen Bescheid nicht verstehen.
- Sie Hilfe bei Gesprächen mit Behörden wünschen.
- Sie Fragen zu Teilhabeleistungen haben.
- Sie sich im Hilfesystem orientieren möchten.
Es ist dabei nicht notwendig, bereits einen Antrag gestellt oder eine Diagnose erhalten zu haben.
Je nach Situation kommen unterschiedliche Leistungen in Betracht, zum Beispiel:
- Schulbegleitung
- Autismushilfen
- heilpädagogische Leistungen
- Frühförderung
- Hilfsmittel
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Unterstützung beim Übergang in Ausbildung und Beruf
Gemeinsam schauen wir, welche Möglichkeiten zu Ihrer Situation passen könnten.
Die Verfahrenslotsin kann:
- Informationen verständlich erklären
- Zuständigkeiten klären
- bei der Vorbereitung von Anträgen unterstützen
- Verfahrensabläufe erklären
- bei Gesprächen begleiten
- bei Fragen zu Bescheiden unterstützen
- über Rechte und Möglichkeiten informieren
- bei der Suche nach passenden Ansprechpartnern helfen
Was macht die Verfahrenslotsin nicht?
Die Verfahrenslotsin kann:
- keine Rechtsvertretung übernehmen
- keine Anträge unterschreiben
- keine Entscheidungen treffen
- keine Leistungen bewilligen
- keine Rechtsberatung durch einen Anwalt ersetzen
Die Entscheidung über Lesitungen treffen immer die zuständigen Behörden.
Die Verfahrenslotsin ist an das Amt für Teilhabe angegliedert, aber keine Sachbearbeiterin dessen. Sie hat die Aufgabe, junge Menschen und Familien bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen.
Ziel ist es, gemeinsam passende Hilfen zu finden und den Zugang zu Leistungen zu erleichtern. Sie arbeitet unabhängig, weisungsunbefugt und ist auch im Zweifel auf der Seite des Ratsuchenden.
Die Datenschutzhinweise für die Beratung durch die Verfahrenslotsin finden Sie hier.
