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Verfahrenslotsin – Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien

Herzlich willkommen!

Manchmal ist es nicht leicht herauszufinden, welche Hilfen einem zustehen und welche Behörde zuständig ist. Gerade bei einer bestehenden oder einer drohenden Behinderung gibt es viele Anträge, verschiedene Ansprechpartner und oft komplizierte Regelungen.

Als Verfahrenslotsin unterstütze ich Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien dabei, die passenden Leistungen zu finden und ihre Rechte wahrzunehmen.

Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und freiwillig.

Ansprechpartnerin
E-MailTelefonAnschrift

Frau Jana-Maureen Jansen

verfahrenslotse[at]steinburg.de

04821 69-493Beethovenstraße 2, 25524 Itzehoe

Offene Sprechstunde:

dienstags und donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr 

Weitere Termine nach Absprache.

Häufige Fragen

Eine Verfahrenslotsin unterstützt junge Menschen mit einer bestehenden oder drohenden Behinderung sowie deren Familien bei Fragen zu Leistungen der Eingliederungshilfe.

Sie hilft dabei,

  • passende Hilfen zu finden,
  • Zuständigkeiten herauszufinden,
  • Anträge vorzubereiten,
  • Verfahren zu verstehen,
  • Gespräche mit Behörden vorzubereiten und
  • den Überblick im Hilfesystem zu behalten.

Die Verfahrenslotsin begleitet Familien durch oft komplexe Verwaltungsverfahren und hilft dabei, den richtigen Weg durch das Hilfesystem zu finden. Von Anfang bis Ende.

Das Angebot richtet sich an:

  • Kinder und Jugendliche
  • junge Erwachsene bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres
  • Eltern
  • Pflegeeltern
  • Sorgeberechtigte
  • Vormünder
  • andere Erziehungsberechtigte

Voraussetzung ist, dass eine Behinderung vorliegt, eine Behinderung droht oder Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen.

Sie können sich jederzeit melden, zum Beispiel wenn:

  • Sie nicht wissen, welche Hilfen Ihrem Kind zustehen.
  • Sie unsicher sind, welche Behörde zuständig ist.
  • Sie Unterstützung bei einem Antrag benötigen.
  • Sie einen Bescheid nicht verstehen.
  • Sie Hilfe bei Gesprächen mit Behörden wünschen.
  • Sie Fragen zu Teilhabeleistungen haben.
  • Sie sich im Hilfesystem orientieren möchten.

Es ist dabei nicht notwendig, bereits einen Antrag gestellt oder eine Diagnose erhalten zu haben.

Je nach Situation kommen unterschiedliche Leistungen in Betracht, zum Beispiel:

  • Schulbegleitung
  • Autismushilfen
  • heilpädagogische Leistungen
  • Frühförderung
  • Hilfsmittel
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Unterstützung beim Übergang in Ausbildung und Beruf

Gemeinsam schauen wir, welche Möglichkeiten zu Ihrer Situation passen könnten.

Die Verfahrenslotsin kann:

  • Informationen verständlich erklären
  • Zuständigkeiten klären
  • bei der Vorbereitung von Anträgen unterstützen
  • Verfahrensabläufe erklären
  • bei Gesprächen begleiten
  • bei Fragen zu Bescheiden unterstützen
  • über Rechte und Möglichkeiten informieren
  • bei der Suche nach passenden Ansprechpartnern helfen

Was macht die Verfahrenslotsin nicht?

Die Verfahrenslotsin kann:

  • keine Rechtsvertretung übernehmen
  • keine Anträge unterschreiben
  • keine Entscheidungen treffen
  • keine Leistungen bewilligen
  • keine Rechtsberatung durch einen Anwalt ersetzen

Die Entscheidung über Lesitungen treffen immer die zuständigen Behörden.

Ja. Für die Beratung entstehen keine Kosten.

Ja. Sie entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang Sie Unterstützung möchten.

Nein. 

Sie können sich auch melden, wenn Sie lediglich Fragen haben oder vermuten, dass ein Unterstützungsbedarf besteht.

Nein.

Das Angebot kann unabhängig davon genutzt werden, ob bereits Kontakt zum Jugendamt oder zu anderen Behörden besteht.

Die Verfahrenslotsin ist an das Amt für Teilhabe angegliedert, aber keine Sachbearbeiterin dessen. Sie hat die Aufgabe, junge Menschen und Familien bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen.

Ziel ist es, gemeinsam passende Hilfen zu finden und den Zugang zu Leistungen zu erleichtern. Sie arbeitet unabhängig, weisungsunbefugt und ist auch im Zweifel auf der Seite des Ratsuchenden.

Je nach Situation können verschiedene Stellen zuständig sein, zum Beispiel:

  • Jugendamt
  • Eingliederungshilfe
  • Sozialamt
  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Agentur für Arbeit
  • Schule
  • Frühförderung
  • Reha-Träger

Die Verfahrenslotsin hilft dabei, die Zuständigkeiten zu verstehen und die richtigen Ansprechpartner zu finden.

  1. Sie nehmen Kontakt auf.
  2. Wir vereinbaren einen Termin.
  3. Wir besprechen Ihre Fragen und Ihre Situation.
  4. Gemeinsam überlegen wir die nächsten Schritte.
  5. Bei Bedarf begleite ich Sie im weiteren Verfahren.

Die Beratung kann persönlich, telefonisch oder digital stattfinden.

Sie erreichen mich per

  • Telefon
  • E-Mail
  • Post
  • persönlichem Termin nach Vereinbarung oder in der offenen Sprechstunde

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Die Datenschutzhinweise für die Beratung durch die Verfahrenslotsin finden Sie hier.

Unser Ziel

Jedes Kind und jeder junge Mensch soll die Unterstützung erhalten, die für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben notwendig ist. Dabei möchten wir Familien Orientierung geben, Verfahren verständlich machen und den Zugang zu Lesitungen erleichtern.

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