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Zollkontrolle – Einfuhrverbote

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck können Sie nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitführen.


Beschreibung

Die Zollbehörden überwachen die Einfuhrbeschränkungen und Verbote und führen entsprechende Kontrollen durch.

Für private Einfuhren bestehen insbesondere in folgenden Bereichen Verbote und Beschränkungen:

  • Artenschutz;
  • Arzneimittel;
  • Betäubungsmittel;
  • Feuerwerkskörper;
  • gefährliche Hunde (Kampfhunde);
  • Lebensmittel;
  • nachgeahmte Waren (Produktpiraterie);
  • sanitärer Pflanzenschutz (z.B. Kartoffeln);
  • Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt;
  • Schutz der öffentlichen Ordnung (z.B. Pornographie);
  • Tierseuchenrecht (Haustiere, tierische Produkte);
  • Waffen und Munition (Sportwaffen, Jagdwaffen, verbotene Gegenstände).

Kurztext

Die Zollbehörden überwachen die Einfuhrbeschränkungen und Verbote und führen entsprechende Kontrollen durch.


Zuständigkeit

Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung
Zentrale Auskunftsstelle
Carusufer 3-5
01099 Dresden

Telefon: 0351 44834-510
Fax: 0351 44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

Zuständige Stelle

die jeweilige Zollstelle


Rechtsgrundlage


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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