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Werkstattkarte erstmalig beantragen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren von digitalen Kontrollgeräten eine Werkstattkarte. Diese müssen beim Kreis/bei der kreisfreien Stadt beantragt werden.


Beschreibung

Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät (Fahrerkarte) ausgestattet werden.
Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren der digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte.

Folgende Angaben muss die Werkstattkarte enthalten:

  • Name der Werkstatt,
  • Anschrift der Werkstatt,
  • Name/Vorname der Inhaberin/des Inhabers,
  • Gültigkeitsdauer.

Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der die Werkstatt Ihren Betriebssitz hat.


Kosten

Es können Gebühren anfallen. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
  • Aktuelle Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt gem. § 57 b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StvZO),
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Antragstellers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der verantwortlichen Fachkraft,
  • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft und
  • Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis mit der verantwortlichen Fachkraft.

 


Rechtsgrundlage

  • § 7 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV),
  • § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

§ 7 FPersV

§ 57b StVZO


Weitere Informationen

Werkstattkarten sind 1 Jahr gültig.


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Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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