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Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer ein Versicherungsunternehmen betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis.


Beschreibung

Wenn Sie ein Versicherungsunternehmen betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.


Zuständigkeit

An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit mit einem zu erwartenden Prämienaufkommen von bis zu 500T Euro oder einer zu erwartenden Bilanzsumme von bis zu 6 Mio. Euro wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Referat 62.


erforderliche Unterlagen

Die einzureichenden Unterlagen bestimmen sich nach § 5 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen.


Rechtsgrundlage

Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)

VAG


Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Versicherungsaufsicht finden Sie auf den Internetseiten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Versicherungsaufsicht


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