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Verkehrsrechtliche Anordnungen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Stadt Wedel

Die Nutzung des Straßenverkehrsraumes darf grundsätzlich nur im Rahmen der StVO erfolgen.


Beschreibung

Für alle darüber hinaus geltenden Nutzungen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.


Kosten

20,- € bis 1000,- €


erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag mit Angabe:

  • Zeitpunkt oder Zeitdauer
  • Ort, ggf. Lageplan
  • kurze Beschreibung der Maßnahme (Grund, Zweck)

 


Rechtsgrundlage

§§ 29, 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)


verwandte Vorgänge


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