Telemedien
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Telemedien
Telemedien (z.B. Online-Shops) sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.
Beschreibung
Telemedien sind (im Unterschied zu Mediendiensten) elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die sich an einen individuellen Nutzer richten, wie Online-Shops, Online-Banking, Wetter- und Verkehrsdaten, Online-Spiele.
Sie sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.
Rechtsgrundlage
§§ 4 ff. Telemediengesetz (TMG).
Weitere Informationen
Wer Telemedien im Rahmen einer gewerbeanzeigepflichtigen Tätigkeit betreibt, muss dies bei der für Gewerbeanmeldung zuständigen Stelle anzeigen.
verwandte Vorgänge
- Gewerbesteuer bezahlen
- Lebensmittelsicherheit: Zulassungsverfahren als Private Sachverständige für Gegenproben
- Standplatzgenehmigung
- Verbrauchserfassung (Wärme, Wasser): Sachverständige Stelle - Eignungsbestätigung
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.