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Sperrmüll zur Entsorgung abgeben

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sperrmüll sind feste Abfälle (z.B. Möbel), die nicht in den vorgeschriebenen Sammelbehältern entsorgt werden können.


Beschreibung

Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen.


Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte beziehungsweise die von ihnen beauftragten Dritte oder Zweckverbände.


Kosten

Grundsätzlich fallen keine Gebühren an. Für besonders große Mengen oder häufigere Sammlungen kann jedoch eine Gebühr vorgesehen sein. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
  • Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG).

KrWG

Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG


Weitere Informationen

Die zuständigen Ansprechpartner für den Bereich der Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein


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