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Schwerbehindertenausweis beantragen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25548 Kellinghusen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der Schwerbehindertenausweis gibt Auskunft über den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale.


Beschreibung

Die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Bei der Feststellung werden die Auswirkungen einer oder mehrerer Behinderungen insgesamt festgestellt.

Auf dem Schwerbehindertenausweis sind insbesondere der Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale eingetragen.

Der Ausweis mit dem jeweiligen Merkmal ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, wie zum Beispiel der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr.


Zuständigkeit

Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein.


Fristen

Der Schwerbehindertenausweis ist befristet gültig. Bislang konnten Sie Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen. Dies ist nun nicht mehr möglich. Er muss unter Vorlage des abgelaufenen Ausweises neu beantragt werden.


Kosten

Keine


erforderliche Unterlagen

Ein aktuelles Passfoto.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos oder mit dem Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht erfolgen.

Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.

Informationen für Menschen mit Behinderung


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Heide

Neue Anlage 9
25746 Heide
Tel: +49 481 6960   |   Fax: +49 481 636199
E-Mail: post.hei[at]lasd.landsh.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhroder nach Vereinbarung


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