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Ratenzahlung

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Gemeinde Oststeinbek

Forderungsmanagment


Beschreibung

Die Ratenzahlung / Teilzahlung ist verbunden mit einer Stundung, die die Gewährung eines Zahlungsaufschubes für eine Forderung oder Teilforderung voraussetzt.


Zuständigkeit

Die Voraussetzungen sind in der gültigen Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gemeinde Oststeinbek geregelt.


erforderliche Unterlagen

Zur Prüfung einer Ratenzahlung sind nachfolgende Unterlagen des Schuldners vorzulegen:

- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (b. Angestellten)
- Jahresabschluss der vorangegangenen Jahres sowie aktuelle Betriebswirtschaftliche 
  Auswertungen (b. selbständigen Personen bzw. Firmen)
- aktuelle Selbstauskünfte gem. Vordruck
- Kontoauszüge der letzten 2 Monate
- Angebote für Sicherheite (ab mind. 5.000 € Ratenzahlungsbetrag)

 

 


Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage ist in der Satzung über Stund, Niederschlagung und Erlass der Gmeiende Oststeinbek geregelt.


verwandte Vorgänge


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