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Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie sich bei der oberen Fischerei Behörde abmelden.


Beschreibung

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei). In der Anzeige sind Angaben zum Namen, der Anschrift und zur Küsten und/oder Binnenfischerei zu machen.

Nach der Abmeldung von der Aalfischerei werden Sie als erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Fischereiregister gelöscht.

Kurztext

  • Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung einer Person als Aalfischer

    • Registernummer als Aalfischer oder Aalfischerin abmelden

  • schriftlich

Zuständig: obere Fischereibehörde Schleswig-Holstein - Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)


Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)


Fristen

  • Sie melden für sich als Person die Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
  • Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch an die zuständige Behörde.
  • Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Fischereiregister entfernt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Aufgabe der Aalfischerei


erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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