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Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres melden (Fundtiere)

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sollten Sie ein entlaufenes Tier gefunden haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.


Beschreibung

Haben Sie einen entlaufenen Hund oder ein anderes Tier gefunden, so müssen Sie den Fund der zuständigen Stelle anzeigen.

Bitte geben Sie das Tier in die Obhut der zuständigen Fundbehörde. Diese ist dann für die artgerechte Unterbringung zuständig.

In der Regel werden Fundtiere in Tierheimen untergebracht. Tierheime sorgen für die nach dem Tierschutzgesetz geforderte, artgemäße Unterbringung, für die Pflege und Ernährung sowie notwendige tierärztliche Behandlungen der Tiere.

Wichtig: Finden Sie ein verletztes Tier, sprechen Sie die weitere Vorgehensweise unbedingt direkt mit den zuständigen Stellen ab. Wenn ein freilaufendes Tier die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährdet, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.


Zuständigkeit

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder
  • an ein Tierheim.

 


Fristen

Wer ein Tier findet und die Halterin/den Halter des Tieres nicht kennt, hat dies unverzüglich einer der zuständigen Stellen mitzuteilen.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Um schnell und angemessen reagieren zu können, benötigen die zuständigen Stellen wichtige Informationen. Bitte halten Sie daher immer folgende Informationen bereit:

  • Angaben zum Tier

    • Um welche Tierart handelt es sich?
    • Ist das Tier verletzt? Falls ja, welche Verletzungen hat das Tier?

  • Angaben zum Fund

    • Datum und Uhrzeit
    • Fundort
    • Angebunden, freilaufend oder Unfall

  • Angaben zur eigenen Person

    • Vor‐ und Nachname
    • Vollständige Anschrift
    • Telefonnummer

Wollen Sie sich als geeignete Person oder Stelle - in der Regel als Tierheim - anerkennen lassen und finanzielle Zuwendungen zur Verwahrung der Fundtiere beantragen, so wenden Sie sich schriftlich (formlos) an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

schleswig-holstein.de - Tierschutz


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Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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