Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.


Beschreibung

Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass – falls möglich – Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.


Zuständigkeit

  • An die Kindergartenträger oder
  • an die zuständigen Jugendämter.

 


Kosten

Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Kindertageseinrichtungen


verwandte Vorgänge


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Nach oben