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Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anfragen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Kreise, kreisfreie Städte oder auch Abfallwirtschaftsgesellschaften beraten bei Fragen zum Thema Abfall.


Beschreibung

Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit? Darüber hinaus beschäftigt Bürgerinnen und Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.

In Schleswig-Holstein sind die Kreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten sowie von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen, die beseitigt werden. In diesem Zusammenhang nehmen Sie auch die Aufgabe der Abfallberatung wahr.

Die meisten Kreise und kreisfreien Städte haben die Aufgaben und Pflichten teilweise auf Abfallwirtschaftsgesellschaften oder Zweckverbände übertragen und/oder Dritte mit wesentlichen Aufgaben beauftragt.


Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte.

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) bieten als Selbstverwaltungskörperschaft der Wirtschaft Information und Beratung über Möglichkeiten der

- Vermeidung
- Verwertung und
- Beseitigung

von Abfällen an.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Für Unternehmen der abfallerzeugenden und abfallentsorgenden Wirtschaft steht für alle abfallwirtschaftlichen Fragestellungen die Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (GOES) zur Verfügung.

Die zuständigen Ansprechpartner für den Bereich der Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

GOES

Ansprechpartner der Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein


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Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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