Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung
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Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung
Hersteller / Anwender bestimmter Bauprodukte müssen eine außergewöhnliche Sachkunde und Erahrung nachweisen.
Beschreibung
Als Hersteller beziehungsweise Anwender von
- Bauprodukten, deren Herstellung / Anwendung oder
- Bauarten, deren Ausführung
außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert, müssen Sie den Nachweis hierüber gegenüber einer Prüf- oder Überwachungsstelle erbringen.
Zuständigkeit
An eine anerkannte Überwachungsstelle. Diese finden Sie im Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen).
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Altenpflegerin / Altenpfleger: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen
- Hunde: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundehaltung
- Kindertageseinrichtung: Erlaubnis zum Betrieb
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.