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Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Hersteller / Anwender bestimmter Bauprodukte müssen eine außergewöhnliche Sachkunde und Erahrung nachweisen.


Beschreibung

Als Hersteller beziehungsweise Anwender von

  • Bauprodukten, deren Herstellung / Anwendung oder
  • Bauarten, deren Ausführung

außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert, müssen Sie den Nachweis hierüber gegenüber einer Prüf- oder Überwachungsstelle erbringen.


Zuständigkeit

An eine anerkannte Überwachungsstelle. Diese finden Sie im Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen).

DIBt - PÜZ-Stellen


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


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