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Badegewässerqualität - Kontrolle

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Badewasserqualität an Badestellen wird während der Badesaison von den Gesundheitsämtern kontrolliert.


Beschreibung

Während der Badesaison (01. Juni bis 15. September eines jeden Jahres) kontrollieren die Gesundheitsämter auf der Grundlage der Vorgaben der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein mindestens einmal im Monat die Badestellen im Land. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben, die vom Medizinaluntersuchungsamt untersucht werden.


Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Öffentliche Gesundheitsdienste), in denen die Badegewässer/Badestellen liegen.

Öffentliche Gesundheitsdienste/Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein


Rechtsgrundlage

Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung).

Badegewässerverordnung


Weitere Informationen

Sollten Sie Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerden zu einzelnen Badestellen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Alle Untersuchungsergebnisse, aktuelle Meldungen zur Badegewässerqualität, Informationen zu den Badestellen und Ansprechpartner sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) einzusehen.

Baden in Schleswig-Holstein


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