Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte haben möchten, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.


Beschreibung

Sie haben ein allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt oder wollen ein Grundstück erwerben beziehungsweise verkaufen? Dann können Sie sich auf verschiedene Weisen über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren.

Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte bekommen Sie

  • bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort,
  • über Internetportale der Bundesländer,
  • oder über das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D).

    • Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.


Hinweis: Für die Grundsteuererklärung halten die Bundesländer teilweise für ihre jeweiligen Grundsteuermodelle eigens dafür vorgesehene Portale als Hilfestellung für die Abgabe der Grundsteuererklärungen bereit.

Schriftliche Auskünfte (einschließlich amtlicher Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte) können Sie beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

Benötigen Sie die Bodenrichtwerte für Ihre Grundsteuererklärung für die Hauptfeststellung auf den 01.01.2022? Diese finden Sie unter Schleswig-Holstein.de/Grundsteuer.

Bei Fragen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.

Kurztext

  • Bodenrichtwertkarte Auszug
  • Informationen über Bodenrichtwerte, z.B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens
  • kostenfreie Einsicht in die Bodenrichtwerte über

    • Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort
    • Internetportale der Bundesländer
    • oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D)

      • Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.

  • mündliche Auskünfte oder Einsicht in die Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei
  • schriftliche Auskünfte und amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte erfolgen auf formlosen Antrag und sind nach Maßgabe des Landesrechts kostenpflichtig
  • zuständig: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

 


Fristen

keine


erforderliche Unterlagen

keine


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja – bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


verwandte Vorgänge


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Nach oben