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Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.


Beschreibung

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).


Kosten

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

  • §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
  • § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).

§§ 54 ff. WHG

§ 34 Landeswassergesetz


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