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Schmutzwasseranschluss

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25548 Kellinghusen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe müssen an das Abwassernetz angeschlossen sein (Schmutzwasseranschluss).


Beschreibung

Um Ihren Neubau an das Abwassernetz anzuschließen, benötigen Sie einen Schmutzwasseranschluss. Dieser muss beantragt werden.

Das Abwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industriebetrieben muss bevor es in Flüsse, Küstengewässer oder Seen eingeleitet wird, in einer Behandlungsanlage (Kläranlage) so weit von seiner Schmutz- und Schadstofffracht befreit werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.

Gewerbliches oder industrielles Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen (z.B. Galvanik, Kfz-Wäsche, usw.) darf aufgrund schädlicher Inhaltsstoffe nur eingeleitet werden, wenn besondere wasserrechtliche Anforderungen eingehalten werden (Indirekteinleitergenehmigung).


Zuständigkeit

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder
  • an den zuständigen Wasser- und Bodenverband oder Zweckverband.

 


erforderliche Unterlagen

Zum vollständig ausgefüllten Antrag gehören:

  • Kopie des amtlichen Lageplans mit Angaben über die gewünschte Lage des Hauskastens im Maßstab 1:200,
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Auflassungsvormerkung oder Grundbuchauszug),
  • Name des Unternehmens, durch das die haustechnische Schmutzwasseranlage eingerichtet oder geändert werden soll.

 


Rechtsgrundlage

  • § 30 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz),
  • § 58 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) i. V. m. § 33 Abs. 1 Landeswassergesetz.

Landeswassergesetz

§ 58 WHG


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

Ansprechpersonen für den Bereich Wasser

Informationen zum Thema Abwasser


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Ansprechpartner

Amt Kellinghusen - Amt für Finanzwirtschaft

Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Tel: +49 4822 39-0   |   Fax: +49 4822 397099
E-Mail: info[at]amt-kellinghusen.de
Web: www.amt-kellinghusen.de


Öffnungszeiten:

Montags nur Onlinetermine

Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Amt für Finanzwirtschaft)

Herr Schaffranek Icon Vcard

Tel: 04822 39269   |   Fax: 04822 3970269
E-Mail: Bernd.Schaffranek[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 209  


Amt Kellinghusen - Technisches Bauamt

Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Tel: +49 4822 39-0   |   Fax: +49 4822 397099
E-Mail: info[at]amt-kellinghusen.de
Web: www.amt-kellinghusen.de


Öffnungszeiten:

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Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Technisches Bauamt)

Herr Baumann Icon Vcard

Tel: 04822 39222   |   Fax: 04822 3970222
E-Mail: Michael.Baumann[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 300  

Mitarbeiter (Amt Kellinghusen - Technisches Bauamt)

Herr Buthmann Icon Vcard

Tel: 04822 39221   |   Fax: 04822 3970221
E-Mail: Bernd.Buthmann[at]amt-kellinghusen.de
|   Zimmer: 307  


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