Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen
Landesportal Schleswig-Holstein
Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen
Die Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz wird finanziert durch Programme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.
Beschreibung
Die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen umfasst einen freiwilligen anteiligen finanziellen Zuschuss aus Programmen der Europäischen Union (EU), des Bundes sowie des Landes. Diese Förderung richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts und bietet finanzielle Erleichterungen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes.
Zuständigkeit
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörden).
Fristen
Verwendungsfrist nach Zuteilung des Zuschusses von 3 Monaten.
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes - WHG),
- Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Kreis Steinburg
Viktoriastraße 16 - 18
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 690
|
Fax:
+49 4821 69356
E-Mail:
info[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-7239
E-Mail:
schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
Postanschrift:
24171 Kiel
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr