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Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25548 Kellinghusen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie das anzeigen.


Beschreibung

Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein. Das Errichten dieser Anlagen ist nicht anzuzeigen, wenn

  • für diese Anlage eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz beantragt wird oder
  • die Anlage Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften ist, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Nicht anzeigepflichtig sind in diesem Fall auch zulassungsbedürftige wesentliche Änderungen der Anlage.

Kurztext

  • Anzeige der Errichtung, der wesentlichen Änderung oder von Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen Entgegennahme
  • Die Anzeige hat für die Errichtung der Anlage oder die wesentliche Änderung zu erfolgen oder
  • Bei Maßnahmen, die zur Änderung der Gefährdungsstufe der Anlage führen
  • Die Anzeigepflicht besteht nur für prüfpflichtige Anlagen
  • Für die Anzeige von Heizölverbraucheranlagen ist das Anzeigeformular oder der Onlinedienst „Anzeige Heizölverbraucheranlagen" zu verwenden.
  • Die Anzeige muss mindestens 6 Wochen im Voraus der zuständigen Behörde schriftlich angezeigt werden.
  • Zuständig: die unteren Wasserbehörden der Kreise beziehungsweise der kreisfreien Städte.

 


Zuständigkeit

In Schleswig-Holstein sind die unteren Wasserbehörden der Kreise beziehungsweise der kreisfreien Städte zuständig.


Fristen

Wenn Sie die Anzeige online aufgeben wollen:

  • Sie reichen die Anzeige über den Onlinedienst ein.
  • Die Wasserbehörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
  • Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
  • Sie kann das Vorhaben vorläufig oder endgültig untersagen oder einen Bescheid mit Auflagen erlassen.

Wenn Sie die Anzeige per Brief oder E-Mail aufgeben wollen:

  • Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der zuständigen Behörde zu.
  • Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Verfahren.

Voraussetzungen

Die Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das ist mit den vorzulegenden Unterlagen nachzuweisen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.


erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Anzeigeformular
  • Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
  • Gegebenenfalls Sachverständigengutachten

 


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

IV12 Wasser und Boden

Langer Peter 27a
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 69301   |   Fax: +49 4821 699301
E-Mail: wasserbehoerde[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/amt-fuer-umweltschutz/wasserwirtschaft.html

Postanschrift:

Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (IV12 Wasser und Boden)

Herr Andermann Icon Vcard

Tel: 04821 69-240   |   Fax: 04821 699-240
E-Mail: andermann[at]steinburg.de
|   Zimmer: 221  

Mitarbeiter (IV12 Wasser und Boden)

Frau Anders Icon Vcard

Tel: 04821 69-396   |   Fax: 04821 699-396
E-Mail: anders[at]steinburg.de
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Mitarbeiter (IV12 Wasser und Boden)

Frau Brecht Icon Vcard

Tel: 04821 69-368   |   Fax: 04821 699-368
E-Mail: brecht[at]steinburg.de
|   Zimmer: 208  

Mitarbeiter (IV12 Wasser und Boden)

Herr Brökmann Icon Vcard

Tel: 04821 69-301   |   Fax: 04821 699-301
E-Mail: broekmann[at]steinburg.de
|   Zimmer: 211  

Mitarbeiter (IV12 Wasser und Boden)

Herr Eberlein Icon Vcard

Tel: 04821 69-731   |   Fax: 04821 699-731
E-Mail: eberlein[at]steinburg.de
|   Zimmer: 216  

Mitarbeiter (IV12 Wasser und Boden)

Herr Harms Icon Vcard

Tel: 04821 69-418   |   Fax: 04821 699-418
E-Mail: d.harms[at]steinburg.de
|   Zimmer: 216  

Mitarbeiter (IV12 Wasser und Boden)

Herr Kienel Icon Vcard

Tel: 04821 69-579   |   Fax: 04821 699-579
E-Mail: kienel[at]steinburg.de
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Tel: 04821 69-776   |   Fax: 04821 699-776
E-Mail: kruse-foelster[at]steinburg.de
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Mitarbeiter (IV12 Wasser und Boden)

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Tel: 04821 69-237   |   Fax: 04821 699-237
E-Mail: moehle[at]steinburg.de
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Mitarbeiter (IV12 Wasser und Boden)

Frau Münster Icon Vcard

Tel: 04821 69-562   |   Fax: 04821 699-562
E-Mail: c.muenster[at]steinburg.de
|   Zimmer: 214  

Mitarbeiter (IV12 Wasser und Boden)

Frau Pietsch Icon Vcard

Tel: 04821 69-819   |   Fax: 04821 699-819
E-Mail: pietsch[at]steinburg.de
|   Zimmer: 212  

Mitarbeiter (IV12 Wasser und Boden)

Frau Storr Icon Vcard

Tel: 04821 69-220   |   Fax: 04821 699-220
E-Mail: storr[at]steinburg.de
|   Zimmer: 216  

Mitarbeiter (IV12 Wasser und Boden)

Herr Ullmann Icon Vcard

Tel: 04821 69-334   |   Fax: 04821 699-334
E-Mail: ullmann[at]steinburg.de
|   Zimmer: 214  

Mitarbeiter (IV12 Wasser und Boden)

Herr Willmann Icon Vcard

Tel: 04821 69-367   |   Fax: 04821 699-367
E-Mail: willmann[at]steinburg.de
|   Zimmer: 210  


Kreis Steinburg

Viktoriastraße 16 - 18
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 690   |   Fax: +49 4821 69356
E-Mail: info[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de


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Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

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