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Winterdienst

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25361 Krempe


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.


Beschreibung

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Krempermarsch - Hauptamt

Birkenweg 29
25361 Krempe
Tel: 04824 38900   |   Fax: 04824 389010
E-Mail: info[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web: www.amt-krempermarsch.de/seite/101997/geb%C3%BChren.html


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mi. Geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Krempermarsch - Hauptamt)

Herr Andreas Viebrock Icon Vcard

Tel: 04824 389015   |   Fax: 04824 3890-10
E-Mail: a.viebrock[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Zimmer: EG 1  


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