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Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25361 Krempe


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.


Beschreibung

Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.

Kurztext

  • Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
  • Wer beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen will, für den stellt die Zuständige Stelle eine Sachkundebescheinigung aus

 


Zuständigkeit

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter) im Falle der Lebensmittelüberwachung,
  • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), wenn Sie tierische Schädlinge, zum Beispiel Ratten, melden wollen.

 


Fristen

Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.

Die Schädlingsbekämpfung ist so durchzuführen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung.


Kosten

Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkundebescheinigung keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.


erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweise: Sachkundig ist, wer sich regelmäßig fortbildet und

    • die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Schädlingsbekämpfer/geprüfte Schädlingsbekämpferin" oder
    • die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder
    • in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
    • Sachkundig ist auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde als den oben erwähnten Prüfungen gleichwertig anerkannt worden ist.

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Liste der Veterinärämter in Schleswig-Holstein


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Krempermarsch - Ordnungsamt

Birkenweg 29
25361 Krempe
Tel: 04824 389021   |   Fax: 04824 389010
E-Mail: info[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web: www.amt-krempermarsch.de/seite/131105/formulare.html


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mi. Geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Krempermarsch - Ordnungsamt)

Herr Thomas Tietjens Icon Vcard

Tel: 04824 389021  
E-Mail: t.tietjens[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Zimmer: OG 26  


Kreis Steinburg

Viktoriastraße 16 - 18
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 690   |   Fax: +49 4821 69356
E-Mail: info[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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