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Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25361 Krempe


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen bedürfen in der Regel einer Genehmigung. Es gibt aber auch verfahrensfreie Änderungen.


Beschreibung

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der Nutzung einer Anlage.

Nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) wird unterschieden in verfahrensfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben:

  • § 61 LBO - Verfahrensfreie Bauvorhaben, siehe Baugenehmigung (Bauantrag)
  • § 64 LBO - Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
  • § 63 LBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag) oder
  • § 62 LBO - Genehmigungsfreistellung.

 


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Krempermarsch - Bauamt

Birkenweg 29
25361 Krempe
Tel: 04824 38900   |   Fax: 04824 389010
E-Mail: info[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web: www.amt-krempermarsch.de/seite/131105/formulare.html


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mi. Geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr


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